Das Rauchen von Zigaretten, Zigarren und Zigarillos sowie Dampf- und ähnliche Produkte ist ab dem 1. Juni an allen Straßenbahn- und Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg verboten – also auch in Ulm. So soll die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Hintergrund ist eine Landtagsentscheidung vom Februar. Bei Missachtung der Regelung kann eine Geldbuße fällig werden.
Auch der Ulmer Teil des Nahverkehrsbunds DING ist von der Regelung betroffen. Letztere ergänzt das Rauchverbot, das seit 2007 bundesweit einheitlich in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bahnhöfen gilt.
In Ulm hat SWU-Verkehr bereits sichtbare Hinweise zum Raucherverbot angebracht. Auch in Neu-Ulm sollen zumindest ergänzend angepasste Versionen mit der Bitte auf Rücksichtnahme aufgehängt werden. So soll eine „weitgehend einheitliche Kommunikation“ ermöglicht werden, erklärt DING-Geschäftsführer Bastian Goßner.
SWU-Verkehr-Geschäftsführer Ralf Gummersbach sieht das neue Gesetz positiv: „Der Schutz von Nichtrauchern im öffentlichen Raum setzt sich nun konsequent an den öffentlichen Haltestellen fort und wird auch die Aufenthaltsqualität dort für unsere Fahrgäste deutlich verbessern.“
Raucht ab Juni trotzdem jemand an Ulmer Bushaltestellen, kann diese Ordnungswidrigkeit mit bis zu 200 Euro und im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. (AZ)
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