13 Jahre nach der Insolvenz der einstigen Drogeriemarktkette Schlecker aus Ehingen (Alb-Donau-Kreis) ist jüngst ein weiteres Gerichtsverfahren gegen weite Teile der Familie Schlecker abgeschlossen worden. Christina Schlecker, die Ehefrau von Firmengründer Anton Schlecker, sowie die beiden Kinder Meike und Lars müssen demnach 800.000 Euro Schadensersatz zahlen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt.
Hintergrund des Verfahrens: Eine in Zwickau ansässige Leiharbeitsfirma namens Meniar, deren Zweck ausschließlich die Vermittlung von Arbeitnehmern an die Firma Schlecker gewesen sei, habe 2011 ein Darlehen in Millionenhöhe unrechtmäßig an den Konzern ausgezahlt. Schon zu diesem Zeitpunkt sei klar gewesen, dass die Drogeriekette dieses Darlehen wegen finanzieller Schieflage nicht mehr zurückzahlen kann.
Familie Schlecker muss zahlen: Gericht wertet das ausgezahlte Darlehen als „Geldabsaugen“
Den Angaben des Gerichts zufolge führte der ehemalige Geschäftsführer den Personaldienstleister als Strohmann treuhänderisch für die Schlecker-Familie. Nun sollte das Darlehen wie auch die angefallenen Zinsen zurückgezahlt werden, die Forderung belief sich auf rund 1,4 Millionen Euro.
Die Beklagten, in dem Fall die Familie Schlecker ohne den Firmengründer Anton Schlecker, hätten angegeben, das Geld gar nicht bekommen zu haben. Schließlich sei es für die Firma bestimmt gewesen. Das Landgericht Zwickau in erster Instanz sowie das Oberlandesgericht Dresden in zweiter Instanz sahen das aber anders: Die Zahlung sei vom Senat als „Geldabsaugen“ gewertet worden, so die Gerichtssprecherin.

Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Mitte Mai hätten sich auf Vorschlag des Gerichts alle Verfahrensbeteiligten auf einen Vergleich geeinigt, so die Gerichtssprecherin weiter. Am 17. Juni sei der Beschluss nun festgestellt worden. Das Geld soll bereits geflossen sein, heißt es.
Die Drogeriemarktkette Schlecker war 2012 pleitegegangen. Rund 25.000 Mitarbeiter, überwiegend Frauen, hatten ihren Arbeitsplatz verloren. Meniar ("Menschen in Arbeit") wurde 2008 gegründet, um ehemalige Schlecker-Mitarbeiterinnen nach ihrer Entlassung wieder einzustellen - allerdings als Leiharbeiterinnen für deutlich weniger Geld. Dieser "Drehtüreffekt" wurde mit dem 2011 in Kraft getretenen Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit abgeschafft. Das Gesetz wird auch als "Lex Schlecker" bezeichnet.
Schlecker-Plaite: Bewährungsstrafe für Anton Schlecker
Nach der Schlecker-Pleite mussten sich Firmengründer Anton Schlecker und seine Kinder Lars und Meike schließlich in einem Bankrott-Prozess verantworten. Die Schlecker-Kinder wurden wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Anton Schlecker selbst war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Zu Schleckers besten Zeiten hatte das Unternehmen mehr als 50.000 Mitarbeiter und europaweit rund 14.000 Filialen. Der Drogeriekönig gehörte zu den reichsten Menschen Deutschlands und schaffte angesichts der Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens noch Geld in Millionenhöhe beiseite. (mit dpa)
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