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„Geldabsaugen“: Drogerie-Familie Schlecker muss 800.000 Euro zurückzahlen

Ehingen/Zwickau

„Geldabsaugen“: Drogerie-Familie Schlecker muss 800.000 Euro zurückzahlen

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    Anton Schlecker (2.v.l) mit seiner Frau Christina (r) und seinen Kindern Meike (l) und Lars (2.v.r).
    Anton Schlecker (2.v.l) mit seiner Frau Christina (r) und seinen Kindern Meike (l) und Lars (2.v.r). Foto: Thomas Warnack, dpa (Archivbild)

    13 Jahre nach der Insolvenz der einstigen Drogeriemarktkette Schlecker aus Ehingen (Alb-Donau-Kreis) ist jüngst ein weiteres Gerichtsverfahren gegen weite Teile der Familie Schlecker abgeschlossen worden. Christina Schlecker, die Ehefrau von Firmengründer Anton Schlecker, sowie die beiden Kinder Meike und Lars müssen demnach 800.000 Euro Schadensersatz zahlen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt.

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