Hat eine 35-Jährige aus Senden einen Mann am Waldsee in einen Hinterhalt gelockt und verprügeln lassen, damit er endlich von ihr ablässt? Die Zeugenbefragungen am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Neu-Ulm brachten keine Klarheit, ganz im Gegenteil: Die Aussage einer Freundin der Angeklagten wies Widersprüche auf und war für die Richterin und den Oberstaatsanwalt unglaubhaft. Immer wieder berief sich die 33-Jährige auf Erinnerungslücken.
Die Tat spielte sich Anfang Juni 2023 ab: Am Telefon soll die Angeklagte das Opfer zum See gelockt haben. Dort sprangen zwei Bekannte aus den Büschen, attackierten den 35-Jährigen mit Schlägen, bis er sich befreien konnte. Sein Hab und Gut, das er bei sich hatte, wurde im See versenkt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat von der Angeklagten geplant war. Außerdem soll sie hinterher eine versuchte Vergewaltigung am See vorgetäuscht haben, um die Tat zu verdecken.
Der Geschädigte soll die 35-Jährige mit Textnachrichten bombardiert haben
Das Opfer habe sich an ihrer Freundin „vergriffen“, erklärte die Zeugin am Dienstag vor Gericht. Dann habe der Mann die Angeklagte mit Textnachrichten bombardiert und nicht mehr aufgehört. Am Tattag wollte ihre Freundin am See in Senden ein klärendes Gespräch führen. Um nicht allein zu sein, habe sie sie gebeten, mitzukommen. Doch am Ende waren noch mehr Personen zum See mitgekommen. Unter anderem wollte nämlich der damalige Partner der Zeugin diese wiederum nicht allein lassen, so die Aussage. Gemeinsam mit einem weiteren Mann versteckte er sich im Busch, um im Notfall eingreifen zu können, so die Version der Zeugin.
Die 33-Jährige sagte außerdem aus, dass der Geschädigte die Angeklagte während der Diskussion am See in den Busch geschubst habe. Doch das Opfer wie auch eine weitere Freundin, die die Tat verfolgt hatte, hatten bereits am ersten Prozesstag erklärt, dass diese Geschichte erfunden sei. Und so wiesen die Richterin und der Oberstaatsanwalt die Zeugin immer wieder auf ihre Wahrheitspflicht hin und drohten mit einer möglichen Gefängnisstrafe. Am Ende ruderte die 33-Jährige etwas zurück und erklärte lediglich, dass ihre Freundin im Busch gelandet sei. „Ich weiß nicht, ob er sie direkt geschubst hat.“
Weil der Hund Angst vor Männern habe, griff die Freundin nicht ein
Dass die Tat geplant wurde, davon wisse sie nichts, „da wäre ich absolut dagegen gewesen“. Die Zeugin konnte nicht genau sagen, worüber vor der Tat in der Wohnung der Angeklagten gesprochen wurde. Der See sei als Treffpunkt gewählt worden, „weil man da nicht allein ist“. Als das Gespräch am See lauter wurde und ihre Freundin im Busch landete, sei sie ihr selbst nicht zur Hilfe gekommen, da ihr kleiner Hund Angst vor Männern habe. Dass stattdessen zwei Männer das Opfer mit Faustschlägen attackierten, sei in ihren Augen eine „scheiß Aktion“ gewesen.
Schon bevor sie die Angeklagte hinterher zur Polizei fuhr, um eine Anzeige wegen Vergewaltigung zu machen, sei das T-Shirt ihrer Freundin zerrissen gewesen. Eine andere Freundin hatte hingegen ausgesagt, die Angeklagte habe sich das T-Shirt im Auto selbst zerrissen, um glaubhaft zu erscheinen.
Parallel zu diesem Fall sei die Zeugin bereits wegen eines anderen klärenden Gesprächs, bei dem am Ende jemand verletzt wurde, verurteilt worden, erwähnte Richterin Gabriele Buck. In Ulm verurteilt wurden auch schon die beiden Männer, die den 35-Jährigen am Sendener See attackiert haben. Zur Verhandlung in Neu-Um erschienen sie als Zeugen allerdings nicht. Daher ist die Verhandlung abermals unterbrochen und wird an zwei weiteren Terminen fortgesetzt. Trotz eines halbstündigen Versuchs konnte eine Einigung am Dienstag nämlich nicht erzielt werden.
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