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Hygienemängel in Ulmer Restaurant: Gastronom wegen gravierender Verstöße vor Gericht

Ulm

Schwarzes Fritteusenfett: Gastronom wegen gravierender Hygienemängel vor Gericht

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    Wegen erheblicher Hygienemängel muss sich ein Gastronom vor dem Amtsgericht Ulm verantworten.
    Wegen erheblicher Hygienemängel muss sich ein Gastronom vor dem Amtsgericht Ulm verantworten. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Schwarzes Fritteusenfett. Ein Dönerspieß, der nicht vollständig abgedeckt in einem verdreckten Kühlregal gelagert wird. Bei diesem Anblick dürfte hungrigen Kundinnen und Kunden jeglicher Appetit vergehen. Diese und weitere, teils erhebliche, Hygienemängel fand ein Lebensmittelkontrolleur im September in einem Ulmer Restaurant. Nun musste sich der Gastronom vor dem Amtsgericht Ulm verantworten. Im Laufe des Prozesses kam heraus: Der 34-Jährige ist dem Veterinäramt schon länger bekannt.

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