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  3. Illerkirchberg: Keiner will den Vergewaltiger von Illerkirchberg – und nun?

Illerkirchberg
23.12.2022

Keiner will den Vergewaltiger von Illerkirchberg – und nun?

Im März 2021 wurde ein Mann wegen einer Vergewaltigung in Illerkirchberg zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Entlassung kehrte er in den Ort zurück.
Foto: Alexander Kaya

Plus Er vergewaltigte eine 14-Jährige, nach der Haft kehrte er zurück in den Ort. Versuche, ihn anderweitig unterzubringen, scheiterten. Das Justizministerium will nicht aufgeben.

Entsetzen und Empörung waren groß: Ein Mann, der im Herbst 2019 gemeinsam mit drei anderen Geflüchteten eine Jugendliche in Illerkirchberg vergewaltigt hat, kehrte nach seiner Haft wieder in den Ort zurück. Illerkirchbergs Bürgermeister Markus Häußler und Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreises, bemühten sich ohne Erfolg um eine andere Lösung. Scheffold verschickte auf Wunsch des Landesjustizministeriums sogar eine Art Bittbrief an 55 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Doch ein Ausweg ist weiter außer Sicht. Und das hat Gründe. Aber wie geht es nun für den Mann weiter? 

Das Landratsamt hat ihn im September 2018 der Gemeinde Illerkirchberg zur Anschlussunterbringung zugeteilt. Dieser Rechtsakt hat weiter Bestand. Der Alb-Donau-Kreis darf den Straftäter nicht einfach in eine Erstaufnahmeeinrichtung stecken, weil er für den Mann nicht mehr zuständig ist. Nun müsste sich eine andere Gemeinde freiwillig bereit erklären, den Mann aufzunehmen. Doch das ist nicht geschehen, wie Sprecherin Daniela Baumann berichtet. Die Rückmeldefrist in der entsprechenden Anfrage von Landrat Scheffold an die Bürgermeister der 55 Städte und Gemeinden ist verstrichen, keine Kommune im Alb-Donau-Kreis hat ihre Bereitschaft gezeigt. Dem Vernehmen nach fielen die Antworten auch wenig verständnisvoll aus – wohl aufgrund von Sicherheitsbedenken und zu erwartender ablehnender Reaktionen aus der Bevölkerung. Offenbar könnte aber auch eine Kommune in einem anderen Landkreis den Mann freiwillig aufnehmen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.12.2022

Erstaunlich, wie schnell der Populismus um sich greift. Der Mann hat seine Strafe verbüßt, er hat Auflagen zu erfüllen, Abschiebungen nach Afghanistan sind im Moment nicht möglich aus verständlichen Gründen … das geltende Recht gilt für jeden gleich. Das ist manchmal nicht einfach zu akzeptieren, aber das ist eben so in einem Rechtsstaat. Es ist vollkommen richtig, dass der Gesetzgeber das Recht nicht jeder Meinung und jeder Stimmung und jeder Strömung anpasst. Das wäre fatal und würde ganz schnell in Chaos und Ungleichheit ausarten. Die ständige Kritik an den bestehenden Gesetzen wiegelt auf und hilft dem sog. "rechten Rand", Stimmen zu fangen. Wer sich informiert, was eigentlich geltendes Recht ist, wird den Rechtspopulisten nicht ins Netz gehen. Hieß es nicht in einem Evangelium zu Ostern, dass die Juden riefen "Kreuzige ihn, kreuzige ihn", als Jesus vor Pilatus stand? So fatal kann Volkes Stimmung und Meinung sein, nicht nur in der Bibel, sondern auch in der Realität. Dass die Zeitung auch noch Stimmung macht, indem sie zu diesem Bericht ein Foto des Tatorts in Illerkirchen bringt, obwohl beide Taten gar nichts miteinander zu tun haben, ist umso schlimmer. Was denken sich die Redakteure dabei, was bezwecken sie damit?

24.12.2022

>> Ob weitere Auflagen für den Mann gelten, ist unklar. Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht Ulm verweisen im Hinblick auf die Zuständigkeit gegenseitig aufeinander. <<

Sehr vertrauenserweckend...

23.12.2022

Ich verstehe den deu Fürsorgeansatz für schwer straffällig gewordene Migranten und das immer die wieder vorgebrachte Verständnis für eklatante Verletzung der Gesetze mit Begründungen wie phys. Beeinträchtigen , Fluchttraumatisierung. Herkunft aus andersartiger Kultur in keinster Weise. Da kann es nur heissen Abschiebung ohne Wenn und Aber.

23.12.2022

Wenn Sie es nicht verstehen, spielt es keine Rolle. Hauptsache andere verstehen es. Eine Straftat bleibt immer gleich schlimm ob nun der Straftäter abgeschoben wird oder nicht.
Haben Sie schon mal nachgedacht, warum in bestimmten Ländern nicht abgeschoben werden darf?
Ich will den Straftäter nicht in Schutz nehmen, aber seine Strafe hat er abgesessen. Warum soll er dann noch mal und viel härter bestraft werden?

23.12.2022

Ab nach Afghanistan mit ihm. Hier kann er nicht bleiben. Die Sicherheitsgründe gelten auch für Deutsche.

23.12.2022

Und deutsche Politiker wundern sich, warum Teile der Bevölkerung rechts wählt? Wir haben hier einen verurteilten Straftäter, welcher immer noch als Asylsuchender sich in Deutschland aufhalten kann.

24.12.2022

"Und deutsche Politiker wundern sich, warum Teile der Bevölkerung rechts wählt?"

Soll deutsche Politiker nachgeben und allesamt nach rechts wandern? Es sieht so aus als wäre das Ihr Wunsch. Gut dass doch noch Vernunft vorhanden ist, bevor Deutschland zur Bananenrepublik verkommt. Von Rechts kommt das größte Problem für Deutschland und das haben Sie leider noch nicht erfasst.

24.12.2022

@ VonRichard M
Man muss nicht nach rechts wandern, wenn man geltendes Recht und Gesetz effektiv und vollständig anwendet. Eine Abschiebung wäre jederzeit möglich und geboten nur die teilweise bestehenden angeblichen Vorbehalte führen zu keiner Ausweisung. Wenn man Recht und Gesetz angeblichen Vorbehalten unterordnet, führt dies zwangsweise zu aufkeimenden Problemen. Der existenten Bevölkerung kann dies jedenfalls nicht erfolgreich vermittelt werden. Auch derzeitige politische Verantwortliche werden sich hier anpassen müssen und vermehrt auf die Wünsche der Bevölkerung reagieren müssen.

24.12.2022

"Man muss nicht nach rechts wandern, wenn man geltendes Recht und Gesetz effektiv und vollständig anwendet."

Geltendes Recht und Gesetz wird vollständig angewendet und es bestehen nachvollziehbare Gründe für einen Abschiebestopp nach Afghanistan. Ich kann nur hoffen, dass Ihrem Wunsch nach Rechts nie nachgegeben wird, denn von Rechts besteht die größte Gefahr für unsere Demokratie. Im Übrigen ist es nicht der vermehrte Wunsch der Bevölkerung weiter nach Rechts zu rutschen, da irren Sie sich gewaltig.

23.12.2022

Abschieben und fertig. Wer die Gastfreundschaft in diesem Maße missbraucht, hat jegliches Aufenthaltsrecht verloren. Egal, was im in seinem Heimatland blüht.

23.12.2022

Was genau würde denn einem jungen Mann in Afghanistan drohen? Ich denke, wirklich lebensgefährlich ist dieses Land überwiegend für Frauen. Denn die haben dort keinerlei Rechte und sind Eigentum der Männer. Das Sagen haben Männer, die Taliban. Und angesichts der Prognosen für dieses Land, wird eine Rückführung von Straftätern dieses Kalibers auch in den kommenden Jahren unmöglich sein.

23.12.2022

Eigentlich müsste er in Sicherungsverwahrung bis eine Abschiebung wieder möglich ist. Rumlaufen lassen kann man so eine Zeitbombe ja wohl nicht ernsthaft!

23.12.2022

Frau Anita M. Sie haben so Recht. Männer sind doch in Afghanistan überhaupt nicht in Gefahr, dass sind doch in aller erster Linie wirklich die Frauen und Mädchen. Die wie Sklaveninnen behandelt werden, was für eine Schande. Ihre Bildung von genau diesen Typen Männern verhindert wird. Auch ich bin der Meinung, dass die Männer die sich hier in Deutschland Strafrechtlich verhalten, kein bleibe recht in Deutschland haben dürfen.

24.12.2022

@ Franz W.

Dieser Täter ist keine Zeitbombe. Auch wenn Sie das Gerichtsurteil nicht kennen, sollten Sie diese Unverschämtheit einfach lassen. Außerdem ist es Sache des Gerichtes ein Strafmaß festzulegen. Wenn Sie deutscher Bürger sind, dürfte Sie wohl in der Lage sein ein Gerichtsurteil anzuerkennen.