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  3. Neu-Ulm/Ulm: Überblick: Welche Regeln in den Schulen in Bayern und Baden-Württemberg gelten

Neu-Ulm/Ulm
08.09.2020

Überblick: Welche Regeln in den Schulen in Bayern und Baden-Württemberg gelten

Die Landesgrenze ist wegen der Corona-Regeln besonders spürbar.
Foto: Kaya

Plus Zum neuen Schuljahr unterscheiden sich in Ulm und Neu-Ulm die Regeln und Hygienemaßnahmen der Kultusministerien. Ein Vergleich der Bundesländer.

Der erste Schultag an den bayerischen Schulen ist geschafft, für Schüler aus Baden-Württemberg beginnt der Unterricht erst in der kommenden Woche. Dennoch herrscht bei vielen Eltern und Schülern Unsicherheit. Dazu kommen die unterschiedlichen Corona-Maßnahmen und Regeln zwischen den Schularten und zwischen den Bundesländern. Darf ein Ulmer Schüler seine Maske im Gebäude abnehmen? Und was gilt für Neu-Ulmer Schüler, die einen leichten Schnupfen haben? Eine Übersicht zu den Corona-Regeln in den Nachbarbundesländern.

Die Vorgaben bezüglich des Umgangs mit Corona unterscheiden sich

Masken: In Bayern gibt es eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände, also auf den Gängen, den Toiletten oder dem Schulhof. In den ersten neun Unterrichtstagen des neuen Schuljahres gilt die Maskenpflicht ab Jahrgangsstufe fünf auch im Unterricht. In Baden-Württemberg hingegen ist der Mund-Nasen-Schutz ab der fünften Klasse und an den weiterführenden Schulen auf den sogenannten Begegnungsflächen wie den Fluren, der Aula, dem Schulhof und den Toiletten vorgeschrieben. Im Klassenraum gibt es an baden-württembergischen Schulen keine Maskenpflicht.

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