Der Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft verstieß nach Polizeiangaben gegen das geltende Hausrecht, weshalb ihm durch das anwesende Sicherheitspersonal temporär der Zutritt verwehrt wurde. Daraufhin rief der 26-Jährige mehrfach beim Notruf in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West an.
Neu-Ulm