Angeblich war der Hund für den Angeklagten wie ein Freund, ja ein Familienmitglied. Doch als sein langjähriger Gefährte krank wurde, ging er nicht mit ihm zum Tierarzt, sondern ließ ihn leiden. Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz musste sich der 74-jährige Rentner aus dem Landkreis Neu-Ulm deshalb nun vor Gericht verantworten. Warum kümmerte er sich nicht um den Hund, der Schmerzen hatte?
Der Hund ist inzwischen im Tierheim Weißenhorn untergebracht
Der betagte Cocker Spaniel des Angeklagten lebt inzwischen im Tierheim Weißenhorn, nachdem er dem Mann davon gelaufen war. In der Einrichtung wurde der Hund von einer Ärztin untersucht, die feststellte, wie schlecht es dem Tier ging. Der Halter wurde angezeigt und erhielt einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen Tierquälerei. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein, worauf er sich jetzt vor Richterin Gabriele Buck auf der Anklagebank wiederfand.
Laut Anklage befand sich der Hund des Rentners in einem stark verwahrlosten Zustand, als er im Frühling vorigen Jahres aufgegriffen wurde. Das Fell des Tieres sei so verfilzt gewesen, dass es nicht mehr richtig laufen konnte. "Das sieht mehr wie ein Schaf aus als wie ein Hund", kommentiert der Staatsanwalt die Bilder des Cocker Spaniel. Darüber hinaus habe der Vierbeiner eine Ohrenentzündung mit einem Befall durch Fliegenmaden gehabt. Dadurch habe er erhebliche Schmerzen gehabt. Der Angeklagte habe dies willentlich in Kauf genommen, indem er mit dem Tier nicht zum Arzt gegangen sei.
So schildert der Hundehalter am Amtsgericht Neu-Ulm den Fall
Der 74-Jährige schildert, dass er den Hund in Russland aus einem Tierheim geholt habe und zehn Jahre mit ihm zusammen gewohnt habe. "Er war mehr oder weniger ein Freund von mir." Doch der Hund habe einen psychischen Fehler gehabt, "er war ein Angstbeißer". Er selbst und viele seiner Bekannten seien bereits gebissen worden. "Ich habe Angst gehabt, ihn zu pflegen oder ihm einen Maulkorb anzulegen", so der Angeklagte. Zudem habe er sich nach einem Herzinfarkt und mehreren Operationen nicht bücken können. Scheren habe er den Cocker Spaniel erst nach der Schafskälte im Juni wollen, da der Hund bei ihm auf dem Hof draußen gelebt habe und nicht frieren sollte.
Auf den Einwand von Richterin Buck, er hätte sein Tier ja auch in eine professionelle Pflege geben können, meint der Mann: "Das kann ich mir nicht leisten." Den Strafbefehl hält er für übertrieben. "Ich bin ganz sicher kein Tierquäler und kein Verbrecher."
Buck macht ihm deutlich, was sie von der Sache hält: "Das Tier war richtig schlimm beieinander. Das ist völlig verantwortungslos. Der Hund kann sich nicht wehren." Sowohl die Richterin als auch der Staatsanwalt raten dem Angeklagten dringend dazu, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen, weil mit einem milderen Urteil keinesfalls zu rechnen sei. Auch bekomme er keinen "Rabatt" wegen seines Gesundheitszustandes, "wir sind hier nicht im Winterschlussverkauf".
Nach einigem Hin und Her lenkt der Mann ein und zieht den Einspruch zurück. Somit bleibt es bei der bisherigen Strafe. Den Hund bekommt der Angeklagte freilich nicht mehr zurück.