Tochter auf Schulgelände in Wiblingen getötet: Vater muss in Psychiatrie
Der Mann, der seinem Kind den Hals durchgeschnitten hat, ist schuldunfähig. Beim Urteil wird deutlich, dass der religiöse Wahn nichts mit Islamismus zu tun hat.
Der heute 41 Jahre alte Mann, der am Ostermontag 2023 seine Tochter auf dem Gelände des Schulzentrums in Wiblingen mit einem Messer umgebracht hat, ist schuldunfähig. Wie das Landgericht Ulm am Dienstag urteilte, muss er in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt behandelt werden. Weil er an einer Schizophrenie erkrankt sei, sei der Mann nicht in der Lage gewesen, anders zu handeln. Getötet hat der Mann im religiösen Wahn. Mit Islamismus habe das aber nichts zu tun, betonte Vorsitzender Richter Wolfgang Tresenreiter am Dienstag.
Der Täter ist Moslem, fühlt sich aber zum Christentum hingezogen, wie er dem psychiatrischen Gutachter sagte. Seine Tochter, die er als "Engel" und "Lieblingskind" bezeichnete, tötete er, um die Schuld von der Welt zu nehmen. Er verglich sich mit Abraham, der seinen Sohn opfern wollte, und hob seine eigenen angeblich großen Fähigkeiten hervor. Außerdem gab er an, er werde im Lotto gewinnen und als Geschäftsmann künftig sehr erfolgreich zu sein. Größenvorstellungen und religiöser Wahn seien zwei Ausprägungen der Schizophrenie, einer Stoffwechselstörung im Gehirn, sagte Tresenreiter. Religiöse Wahnvorstellungen seien bei diesem Krankheitsbild nicht selten: "Das ist der Aufschrei der Seele, diese inneren Anspannungen halbwegs rational zugänglich zu machen", erklärte der Richter. Dass die Krankheit so deutlich wurde, lag auch an Pflichtverteidiger Alfred Nübling. Er überzeugte seinen Mandanten, dass die Vernehmung bei der Polizei gefilmt werden darf. Das Video half dem Psychiater, Verhalten und Krankheitsbild einzuschätzen.
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