Vor viereinhalb Jahren starben beim Einsturz eines Baugerüstes im leeren Silo eines Zementwerkes in Schelklingen zwei Menschen, ein dritter Mann wurde leicht verletzt. Nun hat die juristische Aufarbeitung begonnen. Beim Verhandlungsbeginn am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung schwiegen zunächst alle sieben Angeklagten, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Ehingen mitteilte.
Vier der Angeklagten gehören zu einer kroatischen Firma, die das Gerüst aufgebaut hatte. Ihnen wird nach Angaben des Gerichts vorgeworfen, dass sie beim Aufstellen des Gerüstes nicht die Stabilität beachtet haben sollen. Die drei weiteren Angeklagten gehören zu einer polnischen Firma, die auf dem Gerüst die Arbeiten durchführte. Sie sollen laut der Anklage nicht die Standfestigkeit des Gerüsts überprüft haben.
Im September 2018 waren drei Arbeiter beim Zusammenbruch eines Gerüsts in einem leeren Silo in Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) abgestürzt. Ein 40 Jahre alter Mann starb beim Sturz aus 30 bis 40 Metern. Ein 20 Jahre alter Arbeiter stürzte aus 10 Metern Höhe herab und starb später im Krankenhaus an seinen lebensgefährlichen Verletzungen. Ein weiterer Arbeiter erlitt leichte Verletzungen.
Tödlicher Unfall im Zementwerk Schelklingen: Nebenkläger sind Ehefrau und Eltern
Nebenkläger im Strafverfahren sind die Ehefrau und die Eltern der Verstorbenen. Am Donnerstag wurden zunächst die Strafbefehle verlesen. Das Amtsgericht hat drei Fortsetzungstermine geplant. Es könnte demnach Ende März ein Urteil sprechen.
In dem Zementwerk in Schelklingen war es nicht der einzige tödliche Unfall. Wenige Monate später, im Januar 2019, war ein 64-jähriger Arbeiter ums Leben gekommen. Der Mann befand sich nach damaligen Angaben der Polizei zusammen mit Kollegen bei Arbeiten auf einem Silo. Plötzlich stürzte er rund 20 Meter nach unten. Feuerwehr und Höhenrettung konnten den Mann nur noch tot aus dem Silo bergen. (dpa)