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So geht es in Neu-Ulm mit dem Ganztag voran

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Viele offene Fragen: So geht es in Neu-Ulm mit dem Ganztag voran

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    Ab 2026 haben auch Grundschülerinnen und -schüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
    Ab 2026 haben auch Grundschülerinnen und -schüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Foto: dpa (Symbolbild)

    Der Ärger über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist bei den Kommunen noch lange nicht verraucht. Das wurde nun bei einer Sitzung des Bildungs- und Familienausschusses in Neu-Ulm deutlich, bei der Dezernent Ralph Seiffert über den aktuellen Stand des Ausbaus berichtete. Nach wie vor fühlen sich die Städte und Gemeinden alleingelassen mit der Umsetzung des auf Bundesebene beschlossenen Gesetzes.

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