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Corona-Regeln im Sport
08.03.2021

Corona-Lockerungen: Ein kleiner Lichtblick für Sportvereine in der Region

Bis zu fünf Personen dürfen zusammen Individualsport treiben – wenn sie aus maximal zwei Haushalten kommen und der Inzidenzwert höchstens bei 100 liegt. Bei einem Wert von unter 50 gibt es noch mehr Lockerungen. Besonders Kinder profitieren von den neuen Regeln.
Foto: Henning Kaiser/dpa (Symbolfoto)

Plus Vor allem Kinder profitieren von den neuen Lockerungen im Sport. Was erlaubt ist und was nicht, hängt eng an den Inzidenzwerten. Nicht jeder im Kreis Neu-Ulm ist begeistert.

Der Breitensport hat lange um eine Perspektive in der Corona-Pandemie gebeten und die hat er zumindest in Teilen in der vergangenen Woche von der Bundesregierung bekommen. Seit Montag gelten Lockerungen, die einerseits streng an den Inzidenzwert in den jeweiligen Landkreisen verknüpft sind und andererseits nur als teilweise Lockerungen betrachtet werden können. Dementsprechend zwiespältig fällt auch die Meinung von Sportlern aus der Region dazu aus.

Grundsätzlich gelten zwei Größenwerte für die neuen Regeln: Ein Inzidenzwert von unter 50 und von 50 bis 100. In beiden Fällen ist kontaktfreier Sport im Freien erlaubt, Kinder bis 14 Jahren dürfen in Gruppen mit einer Maximalgröße von 20 Personen aktiv sein – das gilt grundsätzlich für jede Sportart. Unterschiede gibt es bei den Gruppengrößen für Erwachsene. Liegt der Inzidenzwert unter 50, darf eine Gruppe aus maximal zehn Personen bestehen, bei einem höheren Wert nur aus fünf, die in höchstens zwei verschiedenen Haushalten leben dürfen. Zudem ändert sich dann auch die Art des Sports. Erlaubt ist nur noch Individualsport, also beispielsweise Laufen. Damit Änderungen wirksam werden, muss eine Inzidenz-Größenordnung an drei Tagen hintereinander gelten.

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