Erst jetzt hat sich das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes (DFB) mit der hitzigen Schlussphase der Zweitliga-Partie zwischen dem SSV Ulm 1846 Fußball und dem 1. FC Nürnberg Mitte September des vergangenen Jahres beschäftigt. Nach den Berichten der DFB-Sicherheitsbeobachtung und des Schiedsrichters Wolfgang Haslberger, einer schriftlichen Stellungnahme der Ulmer und der Betrachtung des Videomaterials wurden die Spatzen zu einer Strafe von 15.000 Euro verdonnert. Was war damals passiert?
Das Spiel war ohnehin bereits hitzig, in der Nachspielzeit drohte die Situation zu eskalieren. In den letzten Minuten war dem Referee die Partie im ausverkauften Donaustadion etwas aus den Händen geglitten. Schon die Entstehung des spielentscheidenden Elfmeters für die Gäste aus dem Frankenland war fraglich. Den ersten Versuch hatte Ulms Schlussmann Christian Ortag noch pariert, sich dabei aber regelwidrig zu früh von der Torlinie bewegt. Den Wiederholungsstrafstoß verwandelte Taylan Duman zum 2:1. Da lief bereits die neunte Minute der Nachspielzeit - und die Nürnberger feierten ihren Siegtreffer direkt vor der Ulmer Fankurve.
So begründet der DFB sein Urteil gegen den SSV Ulm 1846 Fußball
Im Bericht des DFB-Kontrollausschusses heißt es, es seien daraufhin „mindestens 30 Plastikbecher“ in Richtung Spielfeld geworfen worden, circa 20 Ulmer Anhänger hätten zudem versucht, über den Zaun in den Stadioninnenraum zu kommen. Der DFB schreibt in seiner Begründung: „Sie wurden vom Ordnungsdienst aufgehalten und in den Fanblock zurückgedrängt. Lediglich eine Person drang auf das Spielfeld im Bereich der Eckfahne vor, ging ruhig einige Meter auf den Schiedsrichter zu, drehte dann ab und wurde vom Ordnungsdienst zurück in den Block geleitet.“ Als Schiedsrichter Haslberger und seine Assistenten das Spielfeld verließen, seien im Bereich des Spielertunnels weitere Getränkebrecher in den Innenraum geflogen.
Der SSV Ulm 1846 Fußball hat die Täter inzwischen ermittelt
„Das Werfen von Gegenständen und unerlaubtes Eindringen in den Innenraum stellen eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich und auf dem Spielfeld befindlichen Personen dar. Zu deren Schutz sind derartige Handlungen verboten und deswegen zu unterbinden“, heißt es seitens des Sportgerichts weiter. Strafmildernd sei zu berücksichtigten, dass keine Personen verletzt wurden, nur ein Fan das Spielfeld betrat, die Ulmer Anhänger zügig in ihren Fanblock zurückkehrten und nach Angaben des SSV Ulm 1846 Fußball die Täter im Innenraum ermittelt worden seien.
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