Überraschende Wende im Prozess um die Bluttat am Neu-Ulmer Schwal mit einem Toten und einem lebensgefährlich Verletzten: Die Staatsanwaltschaft sieht in dem eskalierten Drogengeschäft einen Akt von Notwehr. Das sagte am Montagnachmittag Oberstaatsanwalt Roman Stoschek in seinem Plädoyer. Allerdings heißt das nicht automatisch, dass der angeklagte 35 Jahre alte Rauschgifthändler, der die fatalen Stiche geführt hatte, damit frei kommt: Er könnte dennoch für einige Jahre im Gefängnis bleiben.
Memmingen/Neu-Ulm
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