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Ulm/Bad Ditzenbach: Urteil im Hammer-Prozess: Bewährungsstrafe nach Angriff auf Ehemann der Freundin

Ulm/Bad Ditzenbach

Urteil im Hammer-Prozess: Bewährungsstrafe nach Angriff auf Ehemann der Freundin

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    Eine Figur der blinden Justitia.
    Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

    Weil er auf den getrennt lebenden Ehemann seiner Freundin mit einem Hammer eingeschlagen hat, ist ein 33-Jähriger in Ulm zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn der gefährlichen Körperverletzung schuldig, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Den Angriff Ende September in Bad Ditzenbach (Kreis Göppingen) hatte der Angeklagte beim Prozessbeginn Ende April gestanden. Er habe wissen wollen, wie seine Freundin reagiert, hatte er erklärt. Diese hatte sich nach dem Vorfall von dem 33-Jährigen getrennt. Angeklagt war der Mann wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

    Das Opfer hatte sich laut Anklage schützen und Schläge abwehren können. Der 46-Jährige erlitt demnach eine Platzwunde am Kopf und einen gebrochenen Finger. Laut Staatsanwaltschaft ließ der Angeklagte erst von dem Mann ab, als der Hammer in zwei Teile brach. Dem hatte der Beschuldigte vor Gericht widersprochen. Er habe den 46-Jährigen verletzen wollen - nicht töten. (dpa/lsw)

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