Ein Unfallopfer hat am Zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember, in Ulm seinen Unfallverursacher verfolgt und so dafür gesorgt, dass er festgenommen wurde. Das berichtete das Polizeipräsidium Ulm. Demnach ließ sich das 28-jährige Opfer während der Flucht nicht abschütteln.
Ulm: Betrunkener fährt Seitenspiegel ab
Wie das Polizeipräsidium mitteilte, habe sich der Vorfall gegen 14 Uhr in Ulm-Söflingen ereignet. Der 28-Jährige war mit seinem Renault am Berliner Ring in Richtung Wissenschaftsstadt unterwegs, als es zu dem Unfall kam. Auf Höhe der Blautalbrücke überholte ihn ein 39-jähriger Skodafahrer über eine Sperrfläche.
Damit missachtete der 39-Jährige die Verkehrsregeln und stieß mit dem Renault zusammen. Dabei fuhr er einen Seitenspiegel des Wagens ab. Danach hielt der Mann nicht an, sondern ergriff stattdessen die Flucht. Der Renaultfahrer rief daraufhin die Polizei und nahm die Verfolgung auf.
Fahrerflucht: Unfallopfer verfolgt betrunkenen Verursacher
Über die Virchowstraße führte die Verfolgung durch das Wohngebiet Pfaffenhau, danach fuhren die Autos weiter in Richtung Blaustein. Dabei habe der 39-Jährige mehrere Verkehrsregeln missachtet, um seinen Verfolger loszuwerden. Der Fahrer des beschädigten Renaults ließ sich jedoch nicht abschütteln, trotz mehrheitlich „umsichtiger Fahrweise“, so die Polizei.
Dem Mann kamen schließlich zwei Streifen der Polizei Ulm-West zu Hilfe. In der Blausteiner Schillerstraße hielt der 39-Jährige plötzlich mit seinem Skoda an, stieg aus und versuchte, weiter zu Fuß zu flüchten. In diesem Moment nahmen ihn die Polizisten fest.
Nach Flucht: Unfallverursacher ohne Führerschein, aber mit Alkohol im Blut
Wie sich herausstellte, war der Mann nicht nüchtern unterwegs gewesen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von rund 0,8 Promille. Außerdem erlaubte sich der Skodafahrer einen weiteren Verstoß: „Der Führerschein des Mannes musste erst gar nicht beschlagnahmt werden – er hatte keinen“, berichtete die Polizei. Der 39-Jährige muss sich nun wegen gleich drei Verstößen verantworten: Unfallflucht, Verdacht der Straßengefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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