Selbstjustiz gegen einen Schnellfahrer in der verkehrsberuhigten Zone? Das darf es nicht geben, hat jetzt das Ulmer Landgericht geurteilt. Und schon gar nicht geht es an, den vermeintlichen Verkehrssünder mit einem gezielten Messerstich in die Brust zur Räson zu bringen, meint die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Wolfgang Tresenreiter. Sie verurteilte deshalb einen 49 Jahre alten Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Ulm
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