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Ulm: Blutige Selbstjustiz gegen Verkehrssünder: Lange Haftstrafe für Messerattacke in Spielstraße

Ulm

Blutige Selbstjustiz gegen Verkehrssünder: Lange Haftstrafe für Messerattacke in Spielstraße

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    Ein frustrierter Anwohner hat in einer verkehrsberuhigten Zone einen Autofahrer mit dem Messer attackiert, weil der angeblich zu schnell unterwegs war.
    Ein frustrierter Anwohner hat in einer verkehrsberuhigten Zone einen Autofahrer mit dem Messer attackiert, weil der angeblich zu schnell unterwegs war. Foto: Kaya / AZ / Berg, dpa

    Selbstjustiz gegen einen Schnellfahrer in der verkehrsberuhigten Zone? Das darf es nicht geben, hat jetzt das Ulmer Landgericht geurteilt. Und schon gar nicht geht es an, den vermeintlichen Verkehrssünder mit einem gezielten Messerstich in die Brust zur Räson zu bringen, meint die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Wolfgang Tresenreiter. Sie verurteilte deshalb einen 49 Jahre alten Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

    Der „Verkehrserzieher“ bewaffnet sich mit einem Messer

    Der Angeklagte wohnt in einem verkehrsberuhigten Ulmer Neubaugebiet, dort dürfen sich Autos mit maximal sieben Stundenkilometern, also Schrittgeschwindigkeit, fortbewegen. Das fällt vielen schwer, weil es sich eben nicht so leicht einhalten lässt, wie selbst das Gericht einräumte. Der Angeklagte hatte sich schon länger darüber aufgeregt, dass Autofahrer seiner Ansicht nach viel zu schnell dort hindurchrauschten. Deshalb muss er sich irgendwann entschlossen haben, selbst als Ordnungshüter einzuschreiten.

    Die Waffe des „Verkehrserziehers“ war sorgfältig präpariert

    Wie Zeugen im Prozess aussagten und er auch selber einräumte, trat er kurzerhand den vermeintlichen Verkehrssündern in den Weg und stellte sie zur Rede. Doch diese Art der „Verkehrserziehung“, wie Tresenreiter das in der Urteilsbegründung nannte, fruchtete offenbar nicht dauerhaft, weshalb sich der Mann mit einem Klappmesser bewaffnete, dessen acht Zentimeter lange Klinge sich mühelos mit einer Hand ausfahren ließ. Zudem brachte er eine Handschlaufe am Griff an, damit ihm die Waffe bei einer tätlichen Auseinandersetzung nicht so leicht entwendet werden könnte.

    Am 14. Januar dieses Jahres ging der Mann in einer TV-Werbepause gegen 21.30 Uhr mal schnell in Hausschuhen mit dem Hund nach draußen. Das Messer, das er angeblich nur zum Stöckeschnitzen brauchte, hatte er dennoch dabei. In dieser Zeit fuhr ein Mann vermeintlich wieder zu schnell durch die Spielstraße. Mit dem war der Anwohner schon vor einiger Zeit wegen seines Fahrstils aneinandergeraten. Er versuchte, ihn aufzuhalten. Doch der Andere ließ sich nicht maßregeln und wollte offenbar den Konflikt austragen – „nicht die weiseste Entscheidung“, wie der Kammervorsitzende sagte. Er hielt an, setzte zurück – und dann eskalierte die Situation.

    Der Messerstecher wollte „als Sieger vom Platz gehen“

    Nach Ansicht der Strafkammer hatte es zu dieser späten Stunde überhaupt keinen Grund gegeben, den Autofahrer anzuhalten, denn „es wurden weder Kinder noch Senioren gefährdet“. Es sei dem Angeklagten nur darum gegangen, jemanden zu disziplinieren. Als der Autofahrer aussteigen wollte, stach der Angeklagte ihm das Messer in die Brust, denn: „Er wollte als Sieger vom Platz gehen“. Die Klinge verfehlte das Herz knapp. Doch der Autofahrer spürte den Stich zunächst nicht. Er schlug den Angreifer zu Boden, der dabei ebenfalls erhebliche Verletzungen davontrug.

    Nach dem Urteil der Kammer nahm der Angeklagte bei seiner überraschenden Messerattacke – sein Kontrahent konnte die Waffe offenbar nicht sehen – den Tod des Anderen billigend in Kauf. Der Stich sei nicht im Laufe eines Gerangels erfolgt, er sei gezielt gegen die Mitte des Körpers geführt worden. Von Notwehr, wie die Verteidigung argumentiert hatte, könne keine Rede sein. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, das durchzusetzen, was er als „sein Recht“ empfand. Er habe sich wie ein Rächer der Witwen und Waisen aufgespielt.

    Die Kammer verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert.

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