Die Haftstrafe gegen einen Mann wegen des Brandanschlags auf die Ulmer Synagoge ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, ergab eine Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Der Senat habe dessen Revision daher verworfen, das Urteil des Landgerichts Ulm sei somit rechtskräftig. Das Landgericht hatte den Mann im Januar wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Ulm/Karlsruhe