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Ulm/Langenau: Beatmungsgerät abgeschaltet: Pflegerin soll für Tod einer kranken Seniorin verantwortlich sein

Ulm/Langenau

Beatmungsgerät abgeschaltet: Pflegerin soll für Tod einer kranken Seniorin verantwortlich sein

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    Gegen 4 Uhr bemerkt die Pflegerin beim Streicheln der Hand der Seniorin, dass sie kalt ist. Nun muss sie sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
    Gegen 4 Uhr bemerkt die Pflegerin beim Streicheln der Hand der Seniorin, dass sie kalt ist. Nun muss sie sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Foto: Christophe Gateau, dpa (Symbolbild)

    In Handschellen und Fußfesseln wird die Angeklagte in den Sitzungssaal 113 des Ulmer Amtsgerichts geführt. Sie wirkt groß, fast schon etwas stämmig. Wer bettlägerige Menschen mobilisieren muss, braucht schließlich Kraft. Doch der 54-jährigen Pflegekraft aus Nordmazedonien kommen beim Prozessauftakt am Donnerstag auch Tränen. Unter anderem als die Dolmetscherin ihr die Aussage der Hausärztin der verstorbenen 77-jährigen Seniorin aus Langenau übersetzt. Die Dame war an Amyotrophe Lateralskelrose, kurz ALS, erkrankt und daher auf ein Beatmungsgerät angewiesen. Doch genau das soll die Pflegerin in einer Nacht im April dieses Jahres abgeschaltet haben. Die 77-Jährige stirbt.

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