Naturschutzbund (Nabu) wurde nach eigenen Angaben Ulm jüngst aus Ulm-Mähringen ein Fall gemeldet, wo ein Hausbesitzer nach Auszug des Mieters die Schwalbennester abgeschlagen hat - und das zur Brutzeit.
Der Fall wurde laut Nabu nun der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet. Denn: Schwalben und ihre Niststätten stehen unter Schutz. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, sie zu beschädigen oder zu zerstören. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit Strafe rechnen – im günstigsten Fall heißt das, mit Kunstnestern für Ersatz zu sorgen.
Das rät der Nabu Ulm in Sachen Schwalben
Der Nabu rät: "Wenn Sie Schwalbennester am Haus oder in einem offenen Gebäude haben: Freuen Sie sich über die Glücksbringer! Mit ein bisschen Toleranz gelingt das Zusammenleben erfahrungsgemäß sehr gut. Zudem haben die gefiederten Jäger der Lüfte in Zeiten der Stechmückenplage noch einen ganz anderen Vorteil: Bis zu 2.500 Fliegen, Mücken oder Schnaken fängt ein Schwalbenpaar während der Jungenaufzucht - pro Tag." (AZ)