
Prozess: Lebenslange Haft für Mord an Arbeitskollegen in Munderkingen

Neun Mal hat er zugestochen: Im Prozess um den Mord eines Arbeitskollegen wurde ein 54-jähriger Angeklagter verurteilt. Wie das Gericht sein Urteil begründet.
Weil er seinen 54 Jahre alten Arbeitskollegen ermordet haben soll, ist ein Mann vor dem Landgericht Ulm zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer habe sich zudem die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, teilte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mit.
Die Richter sahen es in ihrem Urteil als erwiesen an, dass der 30-Jährige im Juni 2021 in einem Betrieb in Munderkingen (Alb-Donau-Kreis) seinen Arbeitskollegen mit mehreren Messerstichen getötet hat. Er soll zudem zur Tat voll schuldfähig gewesen sein. Es könne zwar nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann zur Tatzeit unter einer atypischen Psychose litt, hieß es. Diese Erkrankung hat aus Sicht des Gerichts beim Begehen der Tat aber keine Rolle gespielt.
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