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Ulm: Prozess um Männermörderin: Wie viel wusste die Freundin?

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Prozess um Männermörderin: Wie viel wusste die Freundin?

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    Erst soll die Angeklagte versucht haben, ihr Opfer zu erwürgen, dann tötete sie ihn mit 27 Messerstichen.
    Erst soll die Angeklagte versucht haben, ihr Opfer zu erwürgen, dann tötete sie ihn mit 27 Messerstichen. Foto: Thomas Heckmann

    Der Prozess gegen eine 26-Jährige, die einen Mann in Göppingen erstochen haben soll, geht diese Woche gleich mit drei Verhandlungstagen weiter. Über vier Stunden lang wurde jetzt eine 29-jährige Frau vor dem Ulmer Landgericht als Zeugin befragt, die die beste Freundin der Angeklagten ist.

    Die 29-Jährige befindet sich aktuell in psychotherapeutischer Behandlung, um mit den Ereignissen rund um den angeklagten Mord zurechtzukommen. Sie erschien mit einer Zeugenbeiständin, um sich vor manchen Antworten rechtlich beraten zu lassen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter war sich vollkommen bewusst, dass die Aussagepflicht der Zeugin nicht vollumfänglich sein kann. Denn falls die ledige Frau von einer geplanten schweren Straftat wusste und das nicht angezeigt hat, machte sie sich möglicherweise selbst strafbar. In ihren Aussagen muss sie sich jedoch nicht selbst belasten.

    Der Zeugin fällt die Aussage schwer

    Immer wieder versuchte die Zeugin, sich auf Erinnerungslücken zu berufen, doch dann wurde der Richter deutlich und zweifelte die Lücken an, die bei polizeilichen Vernehmungen nicht vorhanden waren. Deutlich spürbar war dabei, wie die Zeugin vor Gericht gelitten hat, wenn sie Ereignisse aus der Freundschaft wiedergeben musste, die sie am liebsten verdrängt hätte.

    Vor rund fünf Jahren lernten sich die Angeklagte und die Freundin über eine Dating-Plattform kennen. Nachdem es nicht zwischen den beiden funkte, kam es zwar nicht zu einer sexuellen Beziehung, doch es entstand eine Freundschaft, die für die Zeugin toxisch war. Die beiden Frauen waren voneinander abhängig. Während es bei der Angeklagten eher eine finanzielle Abhängigkeit zu sein schien, gab sich die Zeugin der Freundschaft emotional vollständig hin. Doch diese Freundschaft ist offensichtlich vergangen, denn die Angeklagte machte sich während der Zeugenbefragung Notizen in einem Schreibblock, doch würdigte sie ihre Sponsorin keines Blickes.

    Die Freundin überließ der Angeklagten ihre Wohnung

    Da die Angeklagte keine Beschäftigung länger durchhielt, hatte sie Schulden und brauchte Geld. Dieses Geld bekam sie von ihrer Freundin, die sich vollkommen für sie aufopferte. Als die Angeklagte sich in Gera von ihrem damaligen Partner trennte, zog sie zurück in den Großraum Stuttgart und zog mitsamt ihrem Kleinkind bei der Freundin ein. Als es dann der Freundin in der Wohnung zu eng wurde, warf sie nicht die Angeklagte hinaus, sondern zog selbst aus, um fortan bei ihren Eltern zu wohnen.

    Nach Feierabend fuhr die Zeugin dann zur Angeklagten, um gemeinsam zu kochen, Filme zu schauen, Karten zu spielen oder bummeln zu gehen. Andere Freundschaften wurden dadurch vollkommen vernachlässigt. Die Freundin zahlte die Miete und gab noch Zuschüsse für Lebensmittel und Zigaretten, in manchen Monaten rund eintausend Euro. Gleichzeitig prostituierte sich die Angeklagte in der Wohnung ihrer Freundin.

    Unter den gemeinsam angeschauten Filmen waren oft „True-Crime-Serien“, Serienmörder hatten dabei wohl für die Angeklagte eine spezielle Faszination. Da die meisten Serienmörder männlich waren, reifte dabei der Plan, selbst als weibliche Serienmörderin berühmt zu werden. Nicht zu klären war dabei, wie weit diese Pläne ernsthaft verfolgt wurden.

    Mit Bondage-Seilen übte sie vor der Tat an ihrer Freundin

    Wenige Tage vor der Tötung des 46-jährigen Mannes in Göppingen soll die Angeklagte Bondage-Seile im Internet bestellt haben. Anschließend übte sie verschiedene Fesselungsknoten an der Zeugin. Schließlich kam es dann im Oktober zu dem verhängnisvollen Treffen, bei dem der arglose Mann sich nackt auszog und sich an einen Stuhl fesseln ließ. Nachdem der Versuch, ihn mit den Seilen zu erwürgen, an der Gegenwehr scheiterte, soll die Angeklagte den Mann mit zahlreichen Stichen erstochen haben. Danach hat sie ihre Freundin angerufen und gemeint: „Es ist eskaliert“.

    Mit einem Taxi lässt sich die Angeklagte zur Freundin fahren, die mehr als 100 Euro teure Taxi-Rechnung zahlt die Freundin. Dann waschen sie gemeinsam die blutverschmierte Kleidung der Angeklagten, spielen Karten, räumen die Küche auf und schauen sich die Fotos an, die die Angeklagte vom blutüberströmten sterbenden Mann gemacht hat.

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