Das Einkommensteuergesetz sieht Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vor, darunter Behinderten-, Pflege- und Fahrtkosten-Pauschbetrag. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Eltern behinderter Kinder diese und weitere Nachteilsausgleiche in der Steuererklärung geltend machen können. Rechtsanwältin Katja Kruse vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen bringt Licht in den „Paragrafen-Dschungel“. Nach einem fachlichen Input per Videostream gibt es Gelegenheit zum Austausch. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 24. Juni, um 18 Uhr in der ehemaligen Sparkassenfiliale, Erhard-Grözinger-Straße 51, in Blaustein statt. Anmeldung bis 23. Juni unter eutb-alb-donau@lhdi.de oder Tel. 0731/922 68 222. (AZ)
Ulm
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