Hermann Riebler hat einen prall gefüllten Leitz-Ordner mitgebracht zum Ortstermin bei der einstigen Ölmühle in Biberachzell. Es sammelt sich so allerhand Schriftverkehr mit allerhand Behörden an, wenn ein Bach wie in diesem Fall die Biber umgebaut werden soll, und sei es nur auf einem gerade einmal 35 Meter kurzen Abschnitt. Riebler möchte einen störenden Gewässerabsturz weg haben und noch zwei etwas niedrigere Schwellen. Das höhere Hindernis sei für Fische unüberwindlich, es verhindere ihre Wanderung. Riebler geht es also um eine ökologische Verbesserung und gleichzeitig verfolgt er ein Eigeninteresse. Denn er ist der Inhaber des Fischereirechts in einem rund fünf Kilometer langen Abschnitt bei Biberachzell, in dem die Hindernisse liegen. Das Gewässer selbst aber gehört der Stadt Weißenhorn, welche somit die Unterhaltspflicht hat.
Weißenhorn-Biberachzell