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Weißenhorn: Wieso das Förderprogramm zum Hochwasser nicht für ganz Weißenhorn gilt

Weißenhorn

Wieso das Förderprogramm zum Hochwasser nicht für ganz Weißenhorn gilt

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    Alle vom Hochwasser Anfang Juni betroffenen Bürgerinnen und Bürger können Anträge auf Soforthilfe an das Landratsamt Neu-Ulm stellen.
    Alle vom Hochwasser Anfang Juni betroffenen Bürgerinnen und Bürger können Anträge auf Soforthilfe an das Landratsamt Neu-Ulm stellen. Foto: Alexander Kaya

    Das Hochwasser Anfang Juni hat die Stadt Weißenhorn stark getroffen. Eine Woche später suchte dann auch noch ein Hagelsturm die Stadt heim. Wie berichtet, gingen bei der Weißenhorner Stadtbaumeisterin Claudia Graf-Rembold daraufhin viele Beschwerden und Schadensmeldungen ein. Aus dem früheren Artikel zu diesem Thema ging durch eine missverständliche Formulierung jedoch augenscheinlich nicht klar genug hervor, dass die Förderung für private Maßnahmen durch die Stadt Weißenhorn sich ausschließlich auf Haushalte in Wallenhausen bezieht.

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