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Zwangsräumung eines Seniors offenbart Lücken im sozialen System

Kommentar

Senior landet im Obdachlosenheim: Die Zwangsräumung war zwar legal, würdig war sie aber nicht

Mariana Silva Lindner
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    Günter Koepke ist nun im Neu-Ulmer Obdachlosenheim „Nuißlheim“ untergebracht. Doch wie geht es jetzt weiter? Dazu kann keiner der Beteiligten eine konkrete Auskunft geben.
    Günter Koepke ist nun im Neu-Ulmer Obdachlosenheim „Nuißlheim“ untergebracht. Doch wie geht es jetzt weiter? Dazu kann keiner der Beteiligten eine konkrete Auskunft geben. Foto: Alexander Kaya

    Ein 77-Jähriger mit Pflegegrad 3 verliert seinen Heimplatz und landet im Obdachlosenheim „Nuißlheim“. Schon dieser Satz klingt wie ein Widerspruch zu allem, was ein Sozialstaat von sich behauptet. Klar: Die Situation im Fall von Günter Koepke scheint verfahren. Aber niemals darf das Ergebnis sein, dass ein Senior mit einer schweren Behinderung am Ende ohne Zuhause dasteht.

    Es geht um mehr als 30.000 Euro Schulden, auf die das Seniorenwohnheim des Bayerischen Roten Kreuzes verweist. Der Auszug von Koepke basiert offenbar auf einem rechtskräftigen Gerichtsurteil. Es gab Mahnungen, Gespräche, Hinweise auf Eigentum. Das Heim handelte also nicht aus Laune, nicht aus Kälte im Affekt. Und ja, auch ein Pflegeheim ist keine Wohltätigkeitsanstalt. Es muss wirtschaften, Personal bezahlen, Versorgung sichern. Offene Rechnungen lösen sich nicht auf, nur weil der Schuldner alt und hilfsbedürftig ist.

    Heimplätze bieten Schutz und sozialen Halt für Pflegebedürftige Senioren

    Aber zwischen einer offenen Rechnung und einer Zwangsräumung liegt der Raum, in dem ein Sozialstaat beweisen müsste, dass er mehr kann als verwalten. Ein pflegebedürftiger Senior ist kein säumiger Hotelgast. Sein Heimplatz ist nicht bloß eine simple Unterkunft, sondern ein Schutzraum und letzter Lebensmittelpunkt. Er bietet Versorgung und sozialen Halt.

    Irritierend ist, dass offenbar kein Verfahren stark genug war, vor der Eskalation pragmatisch, unbürokratisch und schnell zu handeln. Eine Zwischenlösung, ein Aufschub, ein verbindliches und vor allem koordiniertes Gespräch zwischen Heim, Sozialamt, dem Bezirk Schwaben und der Stadt Neu-Ulm hätte genau das leisten müssen. Sie alle sind Teil eines Geflechts, das verhindern soll, dass Menschen im Alter ins Bodenlose fallen. Doch statt das Versagen jetzt deutlich zu benennen, wird die Verantwortung wie eine heiße Kartoffel weitergereicht.

    Auch die Antwort der Stadt Neu-Ulm bleibt dünn: Eine Wiedereinweisung sei schwierig, als Zwischenlösung verweise man auf ein eigens vorgesehenes Pflegezimmer in der Obdachlosenunterkunft. Das klingt nach Fürsorge, ist aber ein Armutszeugnis vor allem des Bezirks, dem letztlich die heiße Kartoffel in die Hände fällt. Eine Obdachlosenunterkunft mit Pflegezimmer bleibt eine Obdachlosenunterkunft. Sie ist kein würdiger Zielpunkt. Schon gar nicht für jemanden, der jahrzehntelang in ein System eingezahlt hat, das Sicherheit im Alter verspricht.

    Würde im Alter beginnt nicht erst bei der bezahlten Rechnung. Sie bedeutet, dass man auch dann nicht fallen gelassen wird, wenn die Lage kompliziert wird. Das Recht mag im Fall Koepke seinen Weg gefunden haben. Der Sozialstaat offenbar nicht.

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