Er werde zu ihrer Schule kommen, sie „alle abstechen und beerdigen.“ Mit dieser Drohung schüchterte ein 21-jähriger Neuburger vor dem Bürgerhaus Ostend eine Gruppe von Schülern ein. Sein aggressives Verhalten war offenbar so angsteinflößend, dass eine abseitsstehende Frau auf den Streit aufmerksam geworden ist. Den 21-Jährigen verurteilte jetzt der Jugendrichter zu 2800 Euro Geldstrafe.
Eine Gruppe von sechs Buben und Mädchen war – teils in Begleitung von Eltern – als Zeugen vor das Amtsgericht Neuburg geladen. Sie mussten aber nicht aussagen, weil der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknahm. Er machte es auf Anraten seiner Anwältin Christine Mohr und nach dringender Empfehlung von Gericht und Staatsanwalt. „In dem Augenblick, in dem der erste Zeuge hier auftritt, werde ich nicht mehr zustimmen“, kündigte Anklagevertreter Frank Forster an.
Amtsgericht Neuburg: Angeklagter gesteht erst auf Anraten des Richters
Der groß gewachsene Beschuldigte lenkte ein, obwohl er zunächst die Vorhaltungen als „Schwachsinn“ bezeichnet hatte. Angeblich wollte er seinen jüngeren Bruder verteidigen, weil der seinerseits nach Streitigkeiten bedroht worden sein soll. Bei einem Treffen am Volksfestplatz kam es dann zur Eskalation. Er habe die Gruppe von Kindern zur Rede gestellt und ihnen angedroht, dass er „zu ihrer Schule kommen und sie alle schlagen, abstechen und beerdigen beziehungsweise eingraben werde“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Es sei eine massive Einschüchterung von jüngeren Kindern und Jugendlichen gewesen.
Jugendrichter Thorsten Schalk verhängte zunächst einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen zu 70 Euro gegen den 21-jährigen Neuburger. Er habe lange überlegt, ob er es überhaupt bei einem Strafbefehl – der in der Regel per Post kommt – belassen solle, so der Richter. Trotzdem legte der Beschuldigte Einspruch ein. In der Verhandlung riet er ihm „dringend“ zur Rücknahme und damit auch zum Eingeständnis der Bedrohung. Letztlich stimmte der 21-Jährige zu und die Kinder kamen um Aussagen im Gerichtssaal herum.
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