An den Vorfall in Rennertshofen im Juli vergangenen Jahres konnte sich der Angeklagte jedoch nicht mehr erinnern, zu sehr hatte der Alkohol seine Erinnerungen ertränkt. Der 18-Jährige wusste nicht einmal, wie er zum Tatort gekommen sei, nur eines kann er noch wage beziffern – seinen Alkoholkonsum: fünf Bier und Schnaps. Doch das Opfer, ein 16-Jähriger, konnte Licht in das Dunkel bringen.
Amtsgericht Neuburg