Resolut und äußert uneinsichtig zeigte sich eine 77-jährige Rentnerin vor dem Neuburger Amtsgericht. Das hatte die Dame auch vor Gericht gebracht, denn die allein lebende Frau hat auf eigene Kappe ein Verkehrszeichen samt Betonsockel ausgegraben und neben der Straße abgelegt. Das Schild stand auf dem Privatgrund der Witwe.
Doch die Justiz fand die Aktion nicht sehr spaßig und schickte der 77-Jährigen einen Strafbefehl. Die Rentnerin legte Widerspruch ein, so dass sich Richter Dr. Sebastian Hirschberger mit der forschen Dame in einer scheinbar neuen Folge des „königlich-bayerischen Amtsgerichts“ befassen musste.
„Ich hab dem Landratsamt und der Gemeinde geschrieben, dass ich die Leute auf meinem Grund nicht mehr fahren lasse“, rechtfertigte sich die Angeklagte. „Doch der Bürgermeister kümmert sich nicht darum.“ Richter Hirschberger wies die energische Witwe mit Nachdruck darauf hin, dass Unfälle hätten passieren können. Doch die resolute Frau ließ sich nicht von ihrer Meinung abbringen. „Das ist mein Privatgrund und Grundsteuer muss ich auch dafür bezahlen. Dann muss ich die Fremden nicht mehr durchfahren lassen.“
Der Stein des Anstoßes, eine Gemeindestraße in einem Dorf südlich von Schrobenhausen, führt nämlich direkt durch das landwirtschaftliche Anwesen der 77-Jährigen und das bereits seit 47 Jahren. Schon einmal hatte die Frau gegen die Enteignung geklagt und auch nach zwei Instanzen gewonnen. Danach hatte das Landratsamt ihr einen Vergleich unterbreitet, der zwar von der Frau unterschrieben worden, aber nie notariell beurkundet worden war und daher ungültig sei, wie Verteidiger Dr. Helmut Eikam am Rande der Verhandlung sagte.
Dies alles entschuldige aber nicht das Verhalten der Angeklagten, so der Richter. „Auf meinem Privatgrund hat niemand was zu fahren. Dann müssen‘s mich aussiedeln“, erklärte die Frau unnachgiebig.
Eigentlich war die Dame gar nicht prozessfähig
Verteidiger Dr. Helmut Eikam schlug dem Gericht vor, dass seine Mandantin eine Verpflichtung abgebe, wonach sie zukünftig keine Verkehrsschilder mehr demontieren werde. Dem stimmte die Angeklagte nach kurzem Zögern auch zu.
Landgerichtsarzt Dr. Hubert Haderthauer bescheinigte der 77-Jährigen aufgrund ihrer Erkrankungen, dass sie nicht prozessfähig sei. Die Frau sei nicht in der Lage, ihre Schuld einzusehen und dieser Zustand werde sich auch nicht mehr ändern. Dass die 77-Jährige ihr Versprechen einhält, hält der Gutachter allerdings für sehr unwahrscheinlich.
Etwas ratlos besprachen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung und einigten sich darauf, das Verfahren einzustellen, nachdem die alte Dame schriftlich versprechen wird, nie wieder Verkehrsschilder auszugraben.