
Wer in Königsmoos bei Bauplätzen punktet

Die Gemeinde Königsmoos hat ihre Richtlinien veröffentlicht, nach denen Bauplätze in der Gemeinde künftig vergeben werden. Wie diese aussehen.
„Ein dickes Brett! Wir haben viel, viel Hirnschmalz investiert und viele, viele Telefonate, auch mit dem Bayerischen Gemeindetag geführt“, sagte Bürgermeister Heinrich Seißler in der jüngsten Sitzung des Königsmooser Gemeinderats. Es ging um die Vergaberichtlinien für Bauplatzverkäufe in den Neubaugebieten, die schließlich einstimmig beschlossen wurden.
Zwei Punkte sind für Bauwerber wichtig, die in den Königsmooser Baugebieten Flächen erwerben wollen: Antragsberechtigung und Punktekatalog. Die Eckpunkte: Bei Paaren oder Familien darf eine Grenze von 107.000 Euro (Alleinstehende 54.000 Euro) zu versteuerndes Einkommen nicht überschritten werden, zuzüglich der Kinderfreibeträge in Höhe von 8000 Euro (ausschlaggebend sind die letzten drei Kalenderjahre vor Antragstellung). Ähnliches gilt für das Vermögen: Höchstens 200.000 Euro darf dieses zum Stichtag, dem 1. Januar des Antragsjahres, betragen. „Die Summen sind von uns natürlich nicht willkürlich ausgesucht“, versicherte Bürgermeister Heinrich Seißler. Sie orientierten sich vielmehr an der Statistik der Gemeinde Königsmoos bezüglich des mittleren Einkommens. Laut Bayerischem Gemeindetag handle es sich um genau jene Summen, die Rechtssicherheit versprechen – „sollte jemand nicht zum Zuge kommen und klagen“, so Seißler.
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