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  3. Kommentar: Sterbehilfe-Urteil kann erst der Anfang sein

Sterbehilfe-Urteil kann erst der Anfang sein

Fabian Kluge
Kommentar Von Fabian Kluge
26.02.2020

Plus Das Bundesverfassungsgericht kippt den umstrittenen Paragrafen 217, der Sterbehilfe nahezu ausschloss. Warum das ein wichtiges Signal ist.

Dass das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch den umstrittenen Paragrafen 217 gekippt hat, war ein wichtiger Schritt. Aber er kann nur der erste eines langen Wegs sein.

Seit der Einführung des Paragrafen 217 vor fünf Jahren – laut Dr. Wohlfart unter dem Druck der Kirche – werden schwerstkranke Menschen, die ihr Leid beenden wollen, dazu gezwungen, entweder in die Schweiz zu fahren oder sich auf andere Weise das Leben zu nehmen. Denn: Ärzte und Palliativmediziner haben zwar schon die Möglichkeit, Patienten entsprechende Medikamente zu verschreiben. Viele schreckten bislang aber davor zurück, weil die Gesetzeslage völlig unklar war. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten Mediziner sogar mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Das ist traurig, greift in die Selbstbestimmtheit des Menschen ein und zeigt erneut, warum sich Kirchen aus der politischen Gesetzgebung heraushalten sollten.

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