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Zusatzleistungen: Ehrensold, wem Ehre gebührt

Zusatzleistungen

Ehrensold, wem Ehre gebührt

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    Ehrensold, wem Ehre gebührt
    Ehrensold, wem Ehre gebührt

    Ein ehrenamtlicher Bürgermeister kann nach frühestens zehn Jahren im Amt und nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit einem freiwilligen Ehrensold begünstigt werden, jedoch nur, wenn dies der Gemeinderat auch absegnet. Der Höchstsatz beträgt 787,83 Euro im Monat. Einen Anspruch auf diese Leistung besteht allerdings nicht, sie stellt laut KWBG eine besondere Ehrung für verdiente Bürgermeister dar, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt vor Ende der Legislaturperiode aufgeben mussten. Bleibt dieser jedoch mehr als zwölf Jahre lang im Amt, also zwei volle Legislaturperioden, so hat er Anspruch auf den sogenannten „Pflichtehrensold“. Der beläuft sich auf ein Drittel der zuletzt bezogenen Brutto-Entschädigung. Diese kann zwischen 120 (bei Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnern) und 1200 Euro (bei bis zu 5000 Einwohnern) liegen.

    „Über Ehrensold oder Pflichtehrensold habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht“, sagt der Bergheimer Bürgermeister Michael Hartmann. Noch wisse er schließlich nicht, ob ihm eine zweite Amtszeit bevorstehe: „Was meine Vorgänger in etwa kriegen, weiß ich, hoch ist der Betrag nicht gerade.“ Hauptberufliche Bürgermeister bekämen mehr Geld. „Und das, obwohl die Arbeit im Grunde die gleiche ist“, sagt Hartmann.

    Auch Karin Schäfer, die in der Gemeinde Rohrenfels ehrenamtlich als Bürgermeisterin tätig ist, hat sich mit dem Thema bislang nicht befasst. „Ich denke noch nicht über meinen Ruhestand nach, aber ich weiß zumindest, dass es das gibt“, sagt sie. Mehr Gedanken hat sich Schäfer über die Debatte um den Ehrensold des Bundespräsidenten in Höhe von 199000 Euro gemacht. Dabei vertritt sie eine klare Meinung: „Ich an Wulffs Stelle würde darauf verzichten.“

    Hauptamtliche Bürgermeister wie Albin Kaufmann (Burgheim) oder Karl Seitle (Karlshuld) erhalten nach ihrer Amtszeit keinen Ehrensold oder sonstige zusätzliche Leistungen – diese Ehre gebührt zumindest auf Kommunalebene allein dem Ehrenamt. Dafür erhalten sie die für Beamte üblichen Pensionen, sofern sie mindestens zehn Jahre lang im Amt waren. Deren Höhe hängt wiederum von der individuellen Situation des Kommunalbeamten ab und liegt bei 71 Prozent der zuvor erhaltenen Bezüge. In der gehobenen Besoldungsklasse B4 (Oberbürgermeister) beispielsweise 4250 Euro netto.

    Scheidet der Betreffende vor dem zehnten Amtsjahr aus, so erhält er nach dem Gesetz keine Versorgung, aber dafür ein einmaliges Übergangsgeld, eine Art Abfindung für Bürgermeister. Der Betrag kann maximal das Fünffache der letzten Monatsbezüge (nach neun Jahren Dienst) ausmachen. Bei nur einem Dienstjahr besteht lediglich der Anspruch auf eine zusätzliche Monatsvergütung, nach sechs Jahren wird das 3,5-fache des Monatsverdiensts ausbezahlt.

    Doch eines haben all diese Pensions- und Ehrensoldzahlungen gemeinsam. Sie liegen weit unterhalb von 199000 Euro im Jahr, werden nicht vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt und beinhalten weder Chauffeur noch Dienstwagen.

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