Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Ingolstadt: Angriff mit Glasflasche Raub oder versuchter Mord?

Neuburg/Ingolstadt

Mit Glasflasche auf Kopf eingeschlagen: War es Raub oder versuchter Mord?

  • |
  • |
  • |
  • |
    Ein 21-Jähriger wird in Neuburg mit einer Glasflasche bewusst geschlagen. Der Fall wird am Ingolstädter Landgericht verhandelt.
    Ein 21-Jähriger wird in Neuburg mit einer Glasflasche bewusst geschlagen. Der Fall wird am Ingolstädter Landgericht verhandelt. Foto: Luzia Grasser (Archivbild)

    Dass er einem 21-Jährigen eine Glasflasche mehrfach auf den Kopf geschlagen hat, gibt ein Neuburger am Ingolstädter Landgericht zu. Während sein Verteidiger von gefährlicher Körperletzung ausgeht, hat die Staatsanwaltschaft den 22-Jährigen wegen besonders schweren Raubes angeklagt. Der Vorsitzende Richter hält sogar eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für möglich.

    Schüchtern betritt Lukas B. (Name geändert) den Gerichtssaal am Donnerstag. Der 21-Jährige ist gezeichnet: Die Narben würden sein Gesicht entstellen, sagt er. Außerdem befinde er sich in psychischer Behandlung: wegen der „Angst, dass einer von hinten kommt“. So wie in der Nacht auf den 2. Juli vergangenen Jahres. Dabei habe der Abend harmonisch begonnen: Der Angeklagte, den er über eine Bekannte kenne, habe ihn angerufen und aufgefordert, zu einer Hütte in der Nähe von Neuburg zu kommen. Lukas fährt von seinem Wohnort im Landkreis Pfaffenhofen los, holt eine Bekannte ab und besorgt Essen und Getränke.

    Angreifer aus Neuburg schlägt 21-Jährigen mit Flasche bewusstlos

    Die Stimmung der knapp zehn jungen Leute in der Hütte sei gut gewesen, erinnert er sich. „Schön, dass Du da bist“, habe ihn der Angeklagte begrüßt - und ihm eineinhalb Stunden später eine Schnapsflasche dreimal von hinten so auf den Kopf geschlagen, dass die Flasche zerbricht. Er sei gesessen, Streit habe es vorher nicht gegeben, beteuert Lukas. Nach den Schlägen könne er sich an einen Tinnitus erinnern. „Dann weiß ich nichts mehr“, erklärt der Kraftfahrzeugmechatroniker. Aufgewacht sei er auf einem Feldweg unweit der Hütte. Im Krankenhaus seien ein Schädelbruch und Hirnblutungen diagnostiziert worden. Er sei mehrere Tage intensivmedizinisch behandelt worden und drei Monate nicht arbeitsfähig gewesen.

    Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte zugeschlagen, um in den Besitz von Lukas B.’s Auto zu kommen. Dass er mit dem Auto weggefahren ist, gibt der Neuburger, der nach eigenen Angaben noch nie einen Führerschein hatte, auch zu. Als er gesehen habe, dass B. stark blutet, sei er weggelaufen und habe sich in einer „Kurzschlussreaktion“ in dessen Wagen gesetzt, der offen umher gestanden sei - mit dem Schlüssel auf dem Beifahrersitz. Ebenso gibt der Angeklagte zu, eineinhalb Stunden nach der Tat mit B.’s EC-Karte an einem Snack-Automaten eingekauft zu haben. Dass er den Raub geplant hat, schließt die Staatsanwaltschaft aus einer Nachricht des 22-Jährigen vor der Tat: „Nimmt alles mit was geht. Wir fotzen gleich einen Typen, kommt einfach hierhin schnell“. Nach Darstellung des Angeklagten war die Nachricht nicht als Anstiftung zum Raub, sondern als Aufforderung an einen Freund gedacht, einen Schlagstock zur Hütte mitzubringen.

    Nach Grillparty in Neuburg: Angeklagter gibt Überfall mit Glasflasche zu

    Was war dann der Grund für den Gewaltexzess? Nach einer Grillparty wenige Tage zuvor habe er seinen Geldbeutel vermisst, erklärt der Angeklagte. B. habe bestritten, diesen an sich genommen zu haben. Als er in der Tatnacht den Geldbeutel im Handschuhfach von B.’s Auto gefunden habe, sei er „sehr sauer“ gewesen und habe die Nachricht gepostet. Kann nicht sein, wendet der Vorsitzende Richter Michael Hauber ein: Die Nachricht sei verschickt worden, bevor Lukas B. zur Hütte gekommen ist. Gegen die Version des Angeklagten spreche zudem, dass er B. nach dem angeblichen Fund des Geldbeutels nicht zur Rede gestellt hat.

    Dann wird Hauber deutlich: Wer einem anderen eine Flasche von hinten ohne Vorwarnung auf den Kopf schlägt, könne sich auch wegen versuchten Heimtückemordes strafbar gemacht haben - mit grundsätzlich lebenslanger Freiheitsstrafe. Für besonders schweren Raub beträgt die Mindeststrafe in der Regel fünf Jahre, für gefährliche Körperverletzung sechs Monate. Verteidiger Stefan Roeder kündigt an, dass sein Mandant bis zum nächsten Verhandlungstag in zwei Wochen 10.000 Euro an Lukas B. zur Wiedergutmachung zahlen wird.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren