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Banken weigern sich laut Caritas Pfändungskonten einzurichten

Eichstätt/Ingolstadt

Wenn das Pfändungskonto zum Problem wird

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    Das Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – ist häufig Gegenstand der Schuldner- und Insolvenzberatung von Olivia Dorsch bei der Caritas.
    Das Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – ist häufig Gegenstand der Schuldner- und Insolvenzberatung von Olivia Dorsch bei der Caritas. Foto: Peter Esser, Caritas

    Für überschuldete Menschen wird es immer schwieriger, ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – einzurichten. Darauf macht der Caritasverband für die Diözese Eichstätt anlässlich einer bundesweiten Aktionswoche der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) aufmerksam, die vom 15. bis zum 19. Juni geht. Die Woche steht unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“. Geschützt werden müssten sehr viele Menschen, heißt es in einer Mitteilung der Caritas. „In Deutschland kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen – Tendenz steigend“, teilt die AG SBV mit. Ein P-Konto schützt das Existenzminium durch einen monatlichen Grundfreibetrag. Bis zu dessen Höhe dürfen keine Pfändungen vorgenommen werden.

    „Unsere Schuldner- und Insolvenzberatungen an fünf Caritas-Kreisstellen im Bistum Eichstätt haben im vergangenen Jahr 460 Bescheinigungen für ein P-Konto ausgestellt“, informiert OIivia Dorsch, Beraterin und Sprecherin beim Caritasverband für die Diözese Eichstätt. Pfändungsschutz hätten dadurch sowohl Menschen bekommen, die noch gar kein P-Konto hatten, als auch solche, denen ein erhöhter Freibetrag zusteht, weil sie Unterhaltspflichten haben. „Der Freibetrag für eine alleinstehende Person liegt derzeit bei 1560 Euro. Für eine vierköpfige Familie werden gut 3120 Euro garantiert“, erläutert Dorscht. Nahezu alle Klientinnen und Klienten der Caritas-Schuldner- und Insolvenzberatungen seien auf ein P-Konto angewiesen.

    Caritas Eichstätt-Ingolstadt: Banken weigern sich teils, ein Pfändungskonto einzurichten

    Doch bei der Einrichtung dieses gesetzlichen Schutzinstruments kommt es der Caritasberaterin zufolge zunehmend zu Problemen. Dies liege zum Teil daran, dass einige Banken dies zu langsam täten. „Sie sind eigentlich dazu verpflichtet, ein normales Konto innerhalb von maximal vier Geschäftstagen in ein P-Konto umzuwandeln, doch manchmal brauchen sie dafür einige Wochen“, kritisiert die Caritasberaterin. Auch würden sich manche Banken weigern, ein Konto in ein P-Konto umzuwandeln, insbesondere wenn das Konto im Minus ist. „Dabei sind sie auch dann dazu verpflichtet“, stellt die Caritasmitarbeiterin klar.

    Ein weiteres Problem sei, dass die Caritas keine P-Konto-Bescheinigungen für zum Beispiel Wohngeld oder Nacht- und Sonntagszuschläge sowie Nachzahlungen beim Arbeitseinkommen ausstellen könne. „Dafür muss ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden. Oft dauert es aber bis zu acht Wochen, bis dieses eine Bescheinigung ausstellt, sodass die Betroffenen lange auf ihr Geld warten müssen. Das Geld bleibt in der Zwischenzeit auf dem Konto erst einmal wie eingefroren, und erst wenn der Beschluss vom Gericht kommt, können die Betroffenen darüber verfügen“, erzählt Dorsch. Daher wünscht sich die Caritasberaterin, dass sie und ihre Kolleginnen und Kollegen selbst Bescheinigungen in den genannten Fällen ausstellen dürfen. „Das ist vor allem beim Wohngeld wichtig, weil darauf sehr viele unserer Klientinnen und Klienten einen Anspruch haben“, informiert sie.

    Dosch fordert, „dass Banken, die sich weigern, ein P-Konto einzurichten, konsequent sanktioniert werden“. Und sie plädiert dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Banken eine spezielle Schulung zum Pfändungsschutzkonto erhalten. „Denn viele kennen sich damit nicht aus und schicken Betroffene immer wieder zu uns.“ Schuldner- und Insolvenzberatung leisten im Bistum Eichstätt etwa die Caritas-Kreisstellen in Eichstätt, Ingolstadt und Weißenburg. (AZ)

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