Alle vier Jahre müssen die Friedhofsgebühren neu kalkuliert werden. In Bergheim steigen die Gebühren prozentual gesehen empfindlich. Der Gemeinderat segnete die neue, von 2025 bis 2028 geltende Friedhofssatzung am Montagabend mit einer Gegenstimme ab. „Ich werde dagegen stimmen“, hatte Engelbert Winter angekündigt, „weil ich gesehen habe, dass ein Zimmer beim Neuwirt in Neuburg billiger ist – und da gibt es noch ein Frühstück dazu“. Er bezog sich damit auf die Gebühr für das Leichenhaus, dessen Nutzungsgebühr ab 1. Januar von 77 Euro auf 91 Euro pro Tag steigt.
Kosten für das Nutzungsrecht von Gräbern in Bergheim steigen um 50 Prozent
Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre bei Erdgräbern, fünf Jahre bei Urnengräbern. Für ein Einzelgrab fallen bei Erwerb des Nutzungsrechtes für 15 Jahre 450 Euro, also 30 Euro pro Jahr an – bislang waren es 20 Euro. Ebenfalls um rund 50 Prozent steigt der Betrag für Doppelgräber von 540 Euro auf 800 Euro und damit 53,33 Euro pro Jahr. Für eine Urne, die in einem Erdgrab bestattet wird, fallen 200 Euro für die gesamte fünfjährige Nutzungszeit an, das entspricht 40 Euro jährlich. Bei der Instandhaltungsgebühr wird nicht unterschieden zwischen den drei Gräbertypen, für alle werden nun je 81 statt 73 Euro pro Jahr fällig statt. (hama)
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