Am Dienstag wurde die Eichstätter Polizei zunächst aufgrund einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern gegen 17.20 Uhr zu einem Verbrauchermarkt im Buchtal beordert. Ein 46-Jähriger beleidigte einen 29-Jährigen, da ihn dieser eines Ladendiebstahls bezichtigte. Eine Abklärung im dortigen Supermarkt ergab, dass zwar keine Ware entwendet wurde, allerdings legte der 46-Jährige ein derart aggressives Verhalten an den Tag, dass er seitens des Supermarktes schließlich des Hauses verwiesen wurde. Gegen 19.20 Uhr erschien der Mann wieder an der Örtlichkeit, weshalb abermals die Polizei hinzugerufen wurde. Da sich der Mann weiterhin uneinsichtig zeigte und sich nicht entfernte, wurde ihm durch die Polizei ein Platzverweis erteilt, dem er schließlich widerwillig nachkam. Eine knappe Stunde später musste die Polizei erneut anrücken, da der inzwischen sichtlich alkoholisierte Mann vor dem Verbrauchermarkt randalierte und zudem eine Supermarkt-Mitarbeiterin beleidigte. Auch gegenüber den eingesetzten Beamten zeigte er sich äußerst aggressiv und unkooperativ, weshalb er gefesselt und in Gewahrsam genommen werden musste. Aufgrund der offensichtlichen starken Alkoholisierung wurde der Mann zunächst für eine Haftfähigkeitsprüfung ins Krankenhaus Eichstätt gebracht. Hierbei leistete er erheblichen Widerstand, trat unter anderem einem Polizisten gegen das Knie sowie gegen einen Stuhl und eine Tür. Der Beamte wurde hierbei leicht verletzt. Ferner beschimpfte und beleidigte er die Einsatzkräfte mit diversen Kraftausdrücken und bedrohte einen Beamten. Nach Feststellung der Haftfähigkeit wurde der renitente Zeitgenosse schließlich unter heftiger Gegenwehr und mithilfe einer weiteren Streifenbesatzung zur Polizeidienststelle verbracht. Hierbei trat der Mann einem weiteren Polizeibeamten mehrfach gegen das Bein, wodurch auch dieser leicht verletzt wurde, und warf mit Beleidigungen wild um sich. Der anschließend kontaktierte Staatsanwalt ordnete eine Blutentnahme bei dem Mann an. Auch während des Aufenthalts im Haftraum randalierte und beleidigte der Mann weiter. Nachdem er sich beruhigt hatte, konnte er gegen 0.15 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen werden. Er muss sich nun unter anderem wegen des tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung verantworten. (AZ)
Eichstätt
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