„An der Professionalität und Gewerbsmäßigkeit hat die Kammer keinen Zweifel”, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl bei der Urteilsbegründung am Donnerstag. Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten hat das Ingolstädter Landgericht jedoch nur einen Angeklagten verurteilt. Die beiden anderen kamen mit Bewährungsstrafen davon.
Ingolstadt
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