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Finanzen: Und plötzlich ist kein Geld mehr da

Finanzen

Und plötzlich ist kein Geld mehr da

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    „Handeln tut Not. Es ist zwei Minuten vor zwölf.“Elke Oswald, Sozial- und Schuldnerberatung der Caritas
    „Handeln tut Not. Es ist zwei Minuten vor zwölf.“Elke Oswald, Sozial- und Schuldnerberatung der Caritas

    Neuburg-Schrobenhausen Das neue Jahr könnte für finanziell weniger gut gestellte Menschen im Landkreis mit einem bösen Erwachen beginnen: Ab dem 1. Januar 2012 entfällt der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz. Dann können Gläubiger die Konten ihrer Schuldner sofort komplett leer räumen. Im schlimmsten Fall könnte das dazu führen, dass Betroffene schon am Monatsanfang ohne Geld dastehen. Exakte Zahlen gibt es nicht, aber rund 1700 sogenannte Hartz IV-Empfänger und zahlreiche Schuldner sind im Landkreis von „der Änderung der bisherigen Rahmenbedingungen“ betroffen, sagt Josef Girtner, der Geschäftsführer der Arbeitsagentur (Arge) in Neuburg.

    Die Arge und Schuldnerberatungsstellen raten deshalb, Girokonten in spezielle Pfändungsschutzkonten (P-Konten) umzuwandeln. Damit kann ein Grundfreibetrag in Höhe von 1028,89 Euro vor Pfändung geschützt werden. Seit Juli 2010 gibt es für die neue Kontoform eine Übergangsfrist. Die endet am letzten Tag dieses Jahres, dann wird die alte Regelung ersatzlos gestrichen. Ohne Pfändungsschutz können Gläubiger aber auf Lohn, Rente und Sozialleistungen zugreifen – auf alle Zahlungen, die auf dem Konto eingehen. Auch das Kindergeld oder der Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen kann gepfändet werden. Im schlimmsten Fall ist auf dem Konto Betroffener schon am Monatsanfang kein Cent mehr übrig.

    Josef Girtner rät deshalb Beziehern von Grundsicherung dringend, das Girokonto noch nächste Woche in ein P-Konto umzuwandeln. Schon seit Monaten weise die Arge auf den Stichtag hin. Glaubt man Elke Oswald von der Sozial- und Schuldnerberatung der Caritas, hat die Informationsoffensive bislang jedoch nicht genügend Früchte getragen. Durch Rückfragen bei Banken hat sie erfahren, dass erst rund zehn Prozent der betroffenen Kunden ihr Konto umgestellt hätten. Die Umwandlung erfolgt nämlich auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, etwa wenn auf ein Konto die Leistungen für mehrere Personen überwiesen werden, ist ein Nachweis durch das Jobcenter erforderlich. Den Bescheid der Familienkasse benötigen Bezieher von Kindergeld und -zuschlag. Problematisch ist, das rechtlich nicht geklärt ist, wie denjenigen, die die Frist versäumt haben, geholfen werden soll. Wer zum Monatsanfang pleite ist, für den könnte eventuell das Jobcenter oder Sozialamt einspringen. Auch Stiftungen könnten mit Anfragen überhäuft werden.

    Susanne Donn, Geschäftsführerin des Hilfswerkes unserer Zeitung, der Kartei der Not, bestätigt das. „Selbstverständlich kann man sich im Härtefall an uns wenden. Allerdings sehen wir unsere Aufgabe nicht darin, die Lücke zu füllen, die durch das neue Gesetz entstanden ist.“ Als extrem einschneidend bezeichnet Elke Oswald die Gesetzesnovelle. Sie befürchtet, dass viele Menschen im Januar ohne Geld dastehen werden. „Die Betroffenen sind oft Leuten, die sich nicht über seriöse Medienkanäle informieren. Ihre Erfahrung ist, Sozialleistungen muss man nur rechtzeitig abholen. Ich denke, mancher hat es auch nicht gleich verstanden.“ Die Folgen seien für die Menschen gravierend. „Man darf nicht vergessen, das sind Leute, die haben keine Puffer. Die können also keine Miete und keinen Strom mehr zahlen und keine Lebensmittel kaufen.“ Rasches Handeln täte deshalb Not, sagt Elke Oswald. „Es ist zwei Minuten vor zwölf.“ (nel)

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