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Ganztagsbetreuung im Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Anspruch stellt Kommunen vor neue Aufgaben

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Anspruch auf Ganztagsbetreuung: Was das für Kommunen und Eltern bedeutet

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    Ein seltenes Bild: Normalerweie macht Franziska Wittke ihre Hausaufgaben im Hort des  Studienseminars in Neuburg. Für ihre Mutter ist entscheidend, dass eine Ganztagsbetreuung auch qualitativ hochwertig ist.
    Ein seltenes Bild: Normalerweie macht Franziska Wittke ihre Hausaufgaben im Hort des Studienseminars in Neuburg. Für ihre Mutter ist entscheidend, dass eine Ganztagsbetreuung auch qualitativ hochwertig ist. Foto: Barbara Wild, Yvonne Wittke

    Zum neuen Schuljahr beginnt eine neue Ära: Erstmals haben Grundschulkinder und deren Familien einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Kinder auch nachmittags betreut werden. Begonnen wird zunächst mit den ersten Klassen, bis zum Jahr 2029 muss schließlich für alle Grundschulkinder ein Platz bis 16 Uhr zur Verfügung gestellt werden - sei es in einer Ganztagsklasse, im offenen Ganztag, einem Hort oder in der Mittagsbetreuung. Während sich viele Eltern über die neue Regelung freuen dürften, so stellt sie einige Kommunen - gerade solche mit kleinen Schulen - vor manche bauliche und personelle Probleme. Auch, wenn Bayern für den Ganztagsausbau insgesamt 461 Millionen Euro zur Verfügung stellt, wie das Familienministerium erst kürzlich mitgeteilt hat.

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