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Geflügelpest: Landkreis verhängt Maßnahmen für Haltungen bis 1000 Tiere

Neuburg-Schrobenhausen

Strengere Vorschriften für Geflügelhalter nach Virus-Nachweis im Donaumoos

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    Das Landratsamt hat für Geflügelhalter im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine Allgemeinfügung erlassen.
    Das Landratsamt hat für Geflügelhalter im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine Allgemeinfügung erlassen. Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolbild)

    Nach dem Nachweis der Geflügelpest bei mehreren Wasservögeln entlang der Donau und Kiesweihern im Donaumoos ergreift der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen weitere Vorsorgemaßnahmen. Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort für Geflügelhaltungen bis 1000 Tiere gilt. Aktuell liegt bei zwölf Tieren ein positiver Befund des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor, teilt das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit. Bei einer Graugans hat das Friedrich-Loeffler-Institut das hochpathogene Influenza-Virus-Infektion (HPAI) bestätigt.

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