Dass man von einem Kaufvertrag unter bestimmten Umständen zurücktreten kann, wissen die meisten. Dass das auch bei einer noch nicht vollendeten Straftat geht, wissen nur wenige. Einem 43-Jährigen, der eine junge Frau in Ingolstadt auf offener Straße überfallen und auf einen ihr zu Hilfe kommenden Passanten geschossen hat, dürfte der Rücktritt vom Mordversuch eine deutlich höhere Strafe erspart haben.
Ingolstadt
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