Besonders nachts fühlen sich viele Menschen im ÖPNV oder auf dunklen Straßen nicht sicher. Damit man dennoch mit einem guten Gefühl nach Hause kommt, gibt es in Ingolstadt seit 30 Jahren ab 20 Uhr das Halten auf Wunsch. Allerdings nur unter bestimmten Umständen.
Ingolstadt: Haltewunsch bei Bussen nur bedingt möglich
Wie der Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI) mitteilt, muss beim Halten auf freier Fahrt die Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Allein die Busfahrerin oder der Busfahrer entscheidet, ob der Stopp möglich ist. Grundsätzlich gilt dabei: Es darf nur ausgestiegen werden und der Bus hält zwischen zwei Haltestellen nur einmal. Außerhalb geschlossener Ortschaften hält der Bus nicht.
Ebenso verboten ist der Halt an der Ampel auf dem linken Fahrstreifen, wenn ein rechter vorhanden ist. In scharfen Kurven und Kuppen, an unübersichtlichen Straßenstellen, an Absperrungen sowie bei Wetterlagen mit Schneeglätte und Eis wird dem Haltewunsch ebenfalls nicht stattgegeben.
Fahrgäste steigen bei Haltewunsch in Ingolstadt nur an der vorderen Tür aus
Im Halteverbot sowie bei schlechten Straßen- und Sichtverhältnissen dürfen Fahrgäste nicht aussteigen, wenn dadurch eine Gefahr durch Auffahrunfälle oder eine Gefährdung der Fahrgäste nach dem Aussteigen besteht.
Wer einen gesonderten Haltewunsch hat, muss das dem Fahrpersonal spätestens eine Haltestelle zuvor mitteilen. Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrgäste nur an der vordersten Tür aussteigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des VGI unter www.vgi.de.
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