Schahraban K.s Verteidiger deuteten bereits vergangene Woche an, dass sie sich mit den ihrer Ansicht nach ungenügenden Angaben des psychiatrischen Gutachters zu ihrer Mandantin nicht begnügen werden. Und so kommt es an diesem Dienstag, Tag 43 im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt, dann auch: Die Münchner Anwälte haben die 25-Jährige von einem anderen forensischen Psychiater begutachten lassen - und der kommt laut Beweisantrag von Schahraban K.s Verteidigung zu einer Einschätzung, die sich in einem maßgeblichen Punkt von der früheren Begutachtung unterscheidet und somit auch Einfluss auf die Schuldfähigkeit der Angeklagten haben könnte.
Ingolstadt
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