Unter Federführung der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt wurden in den späten Nachmittagsstunden des Donnerstags mehrere Wohnungen in der Region 10 nach kinder- und jugendpornografischem Foto- und Videomaterial durchsucht. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord auf Nachfrage sagte, erstreckten sich die Durchsuchungen gleichermaßen auf alle Landkreise - Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen und Eichstätt - sowie auf die Stadt Ingolstadt. Im Rahmen dieser Aktion, bei der eine Vielzahl von Einzelverfahren zusammengefasst wurden, konnten insgesamt 17 Durchsuchungsbeschlüsse in der Region sowie an einem Wohnobjekt in Berlin vollzogen werden. Dies teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in einer Pressemitteilung mit.
Bei der Durchsuchungsaktion konnte umfangreiches Beweismaterial, darunter eine Vielzahl elektronischer Speicher- und Datengeräte wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone und Festpatten, 280 Tabletten Oxycodon (ein stark wirkendes semisynthetisches Opioid mit hohem Suchtpotenzial), eine unterschlagene Girokarte und eine geladene Schreckschusswaffe sichergestellt werden.
Kinderpornografie in der Region Ingolstadt: Ermittlungen dauern an
Alle angetroffenen Beschuldigten im Alter zwischen 15 und 54 Jahren wurden nach Durchführung der notwendigen kriminalpolizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert an. Der Vollzug der richterlich angeordneten Durchsuchungsbeschlüsse wurde von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei Eichstätt und der Polizei in Berlin (für die Durchsuchung des dortigen Wohnobjekts) unterstützt. Wie der Sprecher sagt, seien mehr als 50 Polizisten im Einsatz gewesen. Die Ermittlungen dauern an.
Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei weiter. Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in Whatsapp-Gruppen geteilt und angesehen, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen kommen. Für Jugendpornografie gilt das ebenfalls. Wer solche Inhalte über das Smartphone und andere Wege verbreitet, muss mit polizeilichen Ermittlungen und einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen. Über das Strafmaß entscheidet ein Gericht je nach Schwere der Tat. Hinzu kommt immer: Für die Beweissicherung wird die Polizei Smartphones und andere Kommunikationsmittel einbehalten oder weitergehende Maßnahmen wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen durchführen. (AZ, dopf)
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