Ingolstadt: Nach horrender Heizkostenforderung: OB unterstützt Westpark-Mieter
Ingolstadt
Nach horrender Heizkostenforderung: OB unterstützt Westpark-Mieter
Die Mieterinnen und Mieter des Westparks haben Rechnungen mit teils horrenden Summen bekommen. Sie sollen ihre Heizkosten aus den vergangenen 20 Jahren nachzahlen.
11.10.22 - aktualisiert:
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Oberbürgermeister Christian Scharpf und SPD-Fraktionsvorsitzender Christian de Lapuente im Gespräch mit Mieterinnen und Mietern des Westparks Foto: Ulrich Roessle/Stadt Ingolstadt
Volker Beitler (vorne) begutachte zusammen mit (von links) Peter Treubel, Giovanni Dervisi und Roland Schneider seine Nebenkostenabrechnung: Er soll 1,5 Millionen Euro nachzahlen.Foto: Luzia Grasser
Jetzt hat sich Ingolstadts Oberbürgermeister an die Seite der Mieterinnen und Mieter im Westpark gestellt. Denn die Geschäftsinhaber sehen sich aktuell mit hohen Nachzahlungen für Energiekosten der vergangenen 20 Jahre konfrontiert, die viele vor finanzielle Probleme stellen. "Existenzbedrohend" nennen einige ihre Lage.
Der Oberbürgermeister hat sich mit den Händlerinnen und Händlern des Westparks getroffen
Die Mieterinnen und Mieter im Westpark sollen ihre Heizkosten der vergangenen 20 Jahre nachzahlen. Jetzt will Oberbürgermeister Christian Scharpf vermitteln.Foto: Ulrich Roessle/Stadt Ingolstadt
Christian Scharpf hat sich wiederholt mit Vertreterinnen und Vertretern der Händler getroffen und sich ihre Sorgen schildern lassen, teilt die Stadt Ingolstadt mit. Er habe angeboten, vermittelnd tätig zu werden und das Gespräch mit der Eigentümerin des Westparks, der Edeka-Südbayern zu suchen, um für verträgliche Lösungen für die Mieter zu werben.
Die Forderungen reichen von einigen tausend Euro bis hin zu eineinhalb Millionen Euro, die etwa der Betreiber eines Fitnessstudios zahlen soll. Einige der Mieter haben sich bereits rechtlichen Rat bei einem Anwalt gesucht. Er soll prüfen, ob die Nachforderungen im konkreten Fall überhaupt rechtens sind. Während private Forderungen längst verjährt werden, sieht die Sachlage bei Gewerbemietverträgen anders aus. Hier beginnt die Verjährung erst, sobald die Abrechnung zugestellt ist.