Das Ingolstädter Landgericht hat am Dienstag einen 28-Jährigen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann vor über fünf Jahren mit seinem getunten BMW M4 auf der Autobahn A9 ein Rennen gegen sich selbst gefahren und dabei zwar nicht den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers, wohl aber brenzliche Verkehrssituationen in Kauf genommen hat. Bei Manching ist er mit über 230 Stundenkilometern so in das Heck eines auf seine Spur wechselnden Audi A4 geknallt, dass für dessen 22-jährigen Fahrer jede Hilfe zu spät kam.
28-Jähriger verurteilt für tödliches Rennen auf der A9
Zugunsten des Angeklagten hat die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Bettina Grafe gewertet, dass er Reue gezeigt und 20.000 Euro an die Familie des Verunglückten gezahlt hat. Vor allem aber hat das Gericht die lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigt. Zweimal war der Fertigungsmechaniker vom Landgericht wegen der Todesfahrt nämlich schon verurteilt worden. Beide Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Nach zehneinhalb Monaten Untersuchungshaft bleibt ihm der abermalige Gang ins Gefängnis vermutlich erspart. Ausführlicher Bericht folgt.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden