Sehensand bekommt eine Stimme in Neuburgs Stadtpolitik. Der neue Stadtrat hat in seiner ersten Sitzung einstimmig einen Ortsbeauftragten für den Ortsteil beschlossen – dieser wird dort zum ersten Mal überhaupt eingeführt, betont Anette Lenz, die sich, neben anderen, seit Jahren für eine solche Vertretung ihres Heimatortes einsetzt.
Ein Ortsbeauftragter für Neuburg-Sehensand
Denn: Schon zuletzt stammte kein Mitglied des Stadtrats aus dem Ortsteil mit rund 500 Einwohnern, die sich in der Folge schlecht wahrgenommen fühlten. Auch im neuen Gremium ist Sehensand nicht vertreten.
Lenz hatte in dieser Sache bereits 2022 eine Antwort des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann erhalten, laut dem in rechtlicher Hinsicht der Bestellung eines Ortsbeauftragten auch für Sehensand nichts entgegenstünde. Ebenfalls 2022 hatte der damalige Stadtrat beschlossen, dass Sehensand ab der Wahlperiode 2026/2032 einen Ortsbeauftragten bekommen soll – und so kommt es nun auch.
Marienheim und Sehensand stellen nun Vertreter in Neuburg
Sehr zur Freude der Sehensander, berichtet Lenz gegenüber unserer Redaktion. Der „sehr aktive“ Stadtteil mit engagierten Vereinen bekomme nun eine Stimme in der Stadtpolitik und werde präsenter. Man erhalte die Chance, eigene Belange besser zu artikulieren und schneller an Informationen zu kommen, so Lenz. Demnächst sollen die Einwohner darüber informiert werden, wie sie den bzw. die Ortsbeauftragte(n) wählen können.
Dass das Dorf bislang keinen solchen Vertreter stellen durfte, Marienheim dagegen schon, ist auf den Eingemeindungsvertrag von 1975 zurückzuführen. Damals trafen die Stadt Neuburg und die ehemalige Gemeinde Zell eine Sonderregelung für einen zusätzlichen Ortsbeauftragten. Im Eingemeindungsvertrag mit der Gemeinde Feldkirchen, zu der Sehensand gehörte, fehlte eine solche Regelung. Künftig stellen also sowohl Marienheim als auch Sehensand einen Ortsbeauftragten. Damit nicht auch kleinere Ortsteile wie Hardt, Altmannstetten oder Gietlhausen eine solche Vertretung einfordern, wurde diese Option auf Orte mit mindestens 400 Einwohnern beschränkt.
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