Vergangene Woche hat das Ingolstädter Landgericht entschieden, eine mögliche Verurteilung des 50-jährigen Angeklagten, der die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin in einem Ort im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sexuell missbraucht haben soll, nicht auf Vernehmungen der heute 19-Jährigen zu stützen. „Nach meiner Einschätzung wird es ohne sie nicht gehen“, meinte Staatsanwalt Sebastian Metz am Freitag. Heißt das, dass der Ingenieur freigesprochen wird?
Ingolstadt
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