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Tödlicher Raserunfall auf der A9 bei Manching: Mann zum dritten Mal vor Gericht

Ingolstadt

27-Jähriger steht wegen eines tödlichen Raserunfalls zum dritten Mal vor Gericht

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    Ein tödlicher Raserunfall wir aktuell am Landgericht Ingolstadt verhandelt - und das bereits zum dritten Mal. Die beiden vorangegangenen Urteile hat der Bundesgerichtshof aufgehoben.
    Ein tödlicher Raserunfall wir aktuell am Landgericht Ingolstadt verhandelt - und das bereits zum dritten Mal. Die beiden vorangegangenen Urteile hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Foto: Luzia Grasser

    Zweimal hat das Ingolstädter Landgericht schon über einen Raser-Unfall im Oktober 2019 auf der Autobahn A9 geurteilt. Beide Urteile hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Seit Dienstag muss sich der heute fast 28-jährige Unfallfahrer erneut wegen Totschlags verantworten.

    Tödlicher Raserunfall auf der A9 bei Manching ist mit 230 Stundenkilometern passiert

    Mit über 230 Stundenkilometern war der junge Mann an jenem Sonntag um 23 Uhr mit seinem BMW M4 in Richtung Ingolstadt unterwegs. Obwohl bei der Anschlussstelle Manching die Geschwindigkeit zur Nachtzeit auf 100 begrenzt ist, geht er nicht vom Gas. Ob er den Audi A4 wahrgenommen hat, der zum Überholen angesetzt hat und vor ihm auf die linke Spur gewechselt ist, will die Vorsitzende Richterin Bettina Grafe wissen. „Zu spät”, antwortet der gelernte Fertigungsmechaniker und wischt sich Tränen aus den Augen. Mit beiden Beinen sei er auf die Bremse seines 575 PS starken Boliden getreten und habe „instinktiv” nach links gelenkt. Ihm sei aber sofort klar gewesen, dass er den Aufprall nicht mehr verhindern kann. Er knallt so in das Heck des Audi, dass die Trümmer beider Fahrzeuge mehrere hundert Meter über die Autobahn verteilt liegen. Während er selbst nur leicht verletzt wird, kommt für den 22-jährigen Audifahrer jede Hilfe zu spät. Ein Gutachter stellt später fest: Mit 197 Stundenkilometern wäre der Unfall vermeidbar gewesen.

    Im jetzigen Prozess muss - und darf - sich die 3. Strafkammer nicht mehr mit dem äußeren Tatgeschehen beschäftigen. Dass die Betriebserlaubnis des BMW nach Tuningmaßnahmen erloschen war, steht ebenso rechtskräftig fest wie der Unfallhergang. Der Angeklagte ist nämlich in beiden Vorprozessen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden: im April 2021 zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren und im Juli 2023 zu zwei Monaten weniger. Beide Urteile hat der Bundesgerichtshof aufgehoben - allerdings nur „mit den Feststellungen zur subjektiven Tatseite”, also zum Vorsatz des Angeklagten.

    Unfall auf der A9: Hat der Autofahrer den Tod eines anderen für möglich gehalten?

    Im jetzigen Verfahren ist demnach zu prüfen, ob der Fertigungsmechaniker, der zum Tatzeitpunkt im Landkreis Pfaffenhofen gelebt hat, die Absicht hatte, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen. Und vor allem: War er mit Gefährdungsvorsatz oder gar mit Tötungsvorsatz unterwegs? Mit anderen Worten: Hat er brenzlige Verkehrssituationen oder gar den Tod eines anderen Menschen für möglich gehalten und in Kauf genommen? Die Staatsanwaltschaft und der Vater des Getöteten, der sich als Nebenkläger an dem Prozess beteiligt, gehen von einem Tötungsvorsatz aus. Die beiden Verteidiger Adam Ahmed und Andreas Ruch sind hingegen davon überzeugt, dass ihr Mandant nicht einmal mit Gefährdungsvorsatz unterwegs war und allenfalls wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden kann.

    Den Prozessauftakt verfolgt der Angeklagte mit überwiegend gesenktem Kopf. Er habe bei der Unfallfahrt „leider an nichts gedacht”, beteuert er. Auch nicht daran, dass ein anderes Auto plötzlich auf seine Spur wechseln könnte. „Ich wünsche, ich hätte mir die Gedanken gemacht”, wiederholt er mehrfach. Daran, ob es bei früheren Fahrten schon einmal zu brenzligen Situationen gekommen ist, könne er sich nicht erinnern.

    Nebenklageanwalt Hermann Sättler wirft ihm vor, sich „verharmlosend“ zu äußern. Nach Angaben von Zeugen hat der „total aufgelöste” Angeklagte nach dem Unfall herumgeschrien: „Was habe ich getan? Der darf nicht sterben.“ Dafür war der Audifahrer aber zu schwer verletzt: Den „schrecklichen Anblick” des offenen Schädel-Hirn-Traumas habe er heute noch vor Augen, berichtet ein Braunschweiger, der damals mit seinem Lastkraftwagen unterwegs war. Vier Verhandlungstage hat die Strafkammer angesetzt. Das Urteil soll es Mitte März geben.

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