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Wohngruppe im Raum Neuburg: Bewohner muss nach Gerichtsverfahren aus seinem Zimmer ausziehen

Ingolstadt/Neuburg

Unpassende Therapie und keiner zahlt: Bewohner muss aus seiner Wohngruppe ausziehen

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    Ein Bewohner einer therapeutischen Wohngruppe im Kreis Neuburg-Schrobenhausen soll ausziehen, weil er sich nicht, wie vorgeschrieben, an den therapeutischen Angeboten beteiligt. Doch der ging gegen den Rauswurf gerichtlich vor.
    Ein Bewohner einer therapeutischen Wohngruppe im Kreis Neuburg-Schrobenhausen soll ausziehen, weil er sich nicht, wie vorgeschrieben, an den therapeutischen Angeboten beteiligt. Doch der ging gegen den Rauswurf gerichtlich vor. Foto: Luzia Grasser

    Ist es rechtens, wenn eine soziale Einrichtung einen ihrer Bewohner aus der Einrichtung wirft, obwohl der doch nur einen Wunsch hat: „Ich versuche auf Teufel komm raus, mein Leben in den Griff zu bekommen“? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Ingolstadt in dieser Woche beschäftigt.

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