Ist es rechtens, wenn eine soziale Einrichtung einen ihrer Bewohner aus der Einrichtung wirft, obwohl der doch nur einen Wunsch hat: „Ich versuche auf Teufel komm raus, mein Leben in den Griff zu bekommen“? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Ingolstadt in dieser Woche beschäftigt.
Ingolstadt/Neuburg
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